Mit Beschluss des DLV-Verbandsrates im September 2007 wurden die Zusatzbestimmungen der Startgemeinschaften (neu: StG) geändert. (Siehe gesonderter Bericht in diesem BL!)
Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines Jahres mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres bei der BLV-Geschäftsstelle…
Für interessierte Vereins- und Kreismitarbeiter bieten wir weitere dezentrale SELTEC-Schulungen mit Schwerpunkt Track & Field (Anlegen und Auswertung einer Veranstaltung) an.