Startpassbeantragung

Ab dem 21.03.2026 ist die Startpassbeantragung nur noch digital möglich. Um den Startpass zu beantragen, gibt es zwei Varianten: Einmal über die Athletenverwaltung in ladv oder über die DLV TrueAthletes App. Hier geht es zu den entsprechenden Anleitungen:

                      


Gebühren
Die Gebühr für die jährliche Startlizenz wird mit Rechnungsstellung durch die Geschäftsstelle fällig und beträgt 5 €. Für die Neuausstellung eines Startpasses und bei Vereinswechseln beträgt die Gebühr 10 € einschließlich der Jahresgebühr.

Für Startpassanträge, die mit der Post oder per Mail eingereicht werden, wird seit dem Beschluss des Verbandsrats vom 21. März 2026, eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Startpass erhoben. Dies gilt nicht, wenn der Startpass bereits digital angelegt und eingereicht wurde und nur die Anlage per Mail oder Post nachgereicht wird.


Aufnahme von Leistungen in die Bestenliste
Ohne gültigen Startpass werden Leistungen in der Bestenliste nicht aufgenommen, dies gilt auch für Mannschaftsergebnisse.


Neben der Startpassbeantragung stehen weitere praktische Online-Funktionen zur Verfügung. Diese sind

  • die Löschung von Lizenzen oder Löschung von Personen,
  • Änderungen in den Personendaten (z.B. bei Heirat),
  • Reaktivierung von Lizenzen, wenn die Person bereits mit ihren Daten vorhanden ist, aktuell jedoch kein gültiges Startrecht besitzt. 

Die von den Vereinen erstellten „Vorgänge" (Neuantrag, Änderung der Daten, Löschung, etc.) werden per Mausklick an die BLV-Geschäftsstelle „übergeben“ und zeitnah bearbeitet. In der Startpassverwaltung kann der Status der Bearbeitung jeweils eingesehen werden (beantragt, abgelehnt oder genehmigt). Durch ein automatisiertes nächtliches Update stehen die überprüften und freigeschalteten neuen Startpassdaten spätestens am Folgetag für Meldungen zur Verfügung.

Aus rechtlichen Gründen ist bei Startpassanträgen weiterhin die Unterschrift des Athleten (bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten) und der Vereinsstempel bzw. die Unterschrift eines Vereinsvertreters erforderlich. Um dennoch die Beantragung so schnell und einfach wie möglich zu halten, haben wir folgenden Ablauf eingerichtet:

1. Online-Ausfüllen über die Schaltfläche "+Neuer Startpassantrag“.

2. Ausdrucken (oder weiterleiten) des automatisch generierten Antrags zum Einholen der Unterschriften von Athlet bzw. Erziehungsberechtigten und Verein.

3. Hochladen des unterschriebenen Antrags (Scan oder Abfotografieren z.B. mit Smartphone) zum jeweiligen „Vorgang“.  

Wer keinen Scanner oder Smartphone zur Verfügung hat, kann den unterschriebenen Antrag auch per Mail (gs(@)blv-online.de) senden und den Antrag im System ohne Anlage an die Geschäftsstelle übergeben. Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung des Antrags und daraus folgende Starterlaubnis erst erfolgt, wenn der unterschriebene Antrag vorliegt und freigeschalten wurde.

Die Zugriffsrechte für die Startpassverwaltung orientieren sich an der bisherigen Benutzerverwaltung von LADV. Alle Personen mit Vereinscode (Mitgliedercode oder Mastercode) eines Vereins können auf die Startpassverwaltung ab sofort direkt zugreifen und Vorgänge erstellen. Natürlich ist nachvollziehbar, von welchem Benutzerkonto welche Vorgänge erstellt wurden. Sofern für die Startpassverwaltung weitere Personen Zugriffsrechte benötigen, kann der „Vereinsadmin“ (Mastercode-Inhaber) jederzeit einen Mitgliedercode an vorhandene Melder vergeben (siehe Handbuch Berechtigungsverwaltung für Vereine).

Die Startpassverwaltung ist nach dem Login in der rot hinterlegten vertikalen Menüleiste unter „Startrecht“ auf der linken Seite ganz oben zu finden.




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