Lizenzverlängerung und Lizenzgültigkeit


Trainer:in C und Trainer:in B

ALLGEMEINES

Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Trainer:inausbildung erhalten Sie eine DOSB-Lizenz. Die DOSB-Lizenz wird seit Ende 2017 in einem neuen Format (DIN A4, Vorder-/Rückseite) ausgestellt und ist über Ihren Personenaccount jederzeit abrufbar. Mittlerweile bietet der DOSB die Option auf ein Lizenzsignet. Ein entsprechendes FAQ dazu finden Sie >>hier<<.

Die Lizenzverwaltung erfolgt über das Verwaltungssystem Phoenix II. Der Lizenzstatus kann dabei jederzeit über den BLV-/WLV Personenaccount abgerufen und die Lizenz heruntergeladen werden.

GÜLTIGKEIT

Die C- & B-Lizenz ist ab der Erstausstellung vier Jahre gültig. Voraussetzung für die Verlängerung um weitere vier Jahre ab Ablaufdatum ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE). Davon müssen mind. 8 LE lizenzspezifisch absolviert werden. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten.

VERLÄNGERUNG

Die Verlängerung erfolgt ab dem Ende der Gültigkeitsdauer um maximal 4 Jahre bis zum Ende des entsprechenden Quartals. Lizenzen können frühestens 3 Monate vor Ablauf verlängert werden. Sollte Ihre Lizenz also z. B. am 31.12.2024 ablaufen, können Sie die Verlängerung frühestens im Oktober 2024 beantragen.

Eine Verlängerung der höheren Lizenzstufe (z.B. B-Lizenz Leistungssport) hat eine simultane Verlängerung der niedrigeren Lizenzstufen im gleichen Lizenzprofil (C-Lizenz Leistungssport) zur Folge.

Wichtiger Hinweis: Trainer:inlizenzen können nicht automatisch verlängert werden. Sollten Sie Fortbildungen im Umfang von mind. 15 LE absolviert haben, dann senden Sie bitte einen kurzen formlosen Hinweis per E-Mail an die BLV- bzw. WLV-Geschäftsstelle. Sofern Sie Fortbildungen absolviert haben, die NICHT von Ihrem zugeordneten Verband organisiert wurden und somit nicht in Ihrem BLV- bzw. WLV-Personenaccount hinterlegt sind, schicken Sie bitte eine Kopie/Scan der Teilnahmebestätigung mit.

ANERKENNUNG EXTERNER FORTBILDUNGEN

Möchten Sie Fortbildungen besuchen, welche nicht von Ihrem Fachverband organisiert sind, dann klären Sie bitte die Anrechenbarkeit im Vorfeld mit der entsprechenden Geschäftsstelle (BLV oder WLV) ab.

REAKTIVIERUNG

Wurde eine Lizenz nicht fristgerecht verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit maßgebend. Eine Lizenz kann niemals verfallen, sondern sie ist lediglich nicht mehr gültig. Jede Lizenz kann unter bestimmten Voraussetzungen reaktiviert werden. Voraussetzungen, exemplarisch für das Jahr 2024, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Abgelaufen seit

Abgelaufen im Jahr

Benötigte LE

Verlängerungszeitraum

1-3 Jahre

2023-2021

15 LE

4 Jahre ab Ablaufdatum

4-8 Jahre

2020-2016

15 LE

aktiviert für laufendes Jahr

älter als 8 Jahre

2016-älter

2x 15 LE (innerhalb 12 Monate)

verlängert 1 Jahr ab besuchter letzter Fortbildung

Nach Einhaltung der beschriebenen Voraussetzungen halten Sie bitte Rücksprache mit der BLV- bzw. WLV-Geschäftsstelle.

Zertifikate und Betreuer:inausweise des WLV aus dem Bereich Freizeit-, Lauf- und Gesundheitssport

Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Betreuer:inausbildung wird vom WLV ein Ausweis, bzw. seit 2018 ein Zertifikat ausgestellt, für Fortbildungslehrgänge eine Bestätigung. 

Die Betreuer:inausweise, bzw. Zertifikate sind zwei Jahre gültig. Zur Verlängerung ist die Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von mindestens 8 LE erforderlich.

Zur Lizenzverlängerung schicken Sie bitte Ihre Teilnahmebestätigung des betreffenden Lehrgangs an den WLV. Die Verlängerung erfolgt in der Lizenzverwaltung des WLV und ist über den WLV-Personenaccount abrufbar.

 

 Kontakt BLV-Geschäftsstelle

 Kontakt WLV-Geschäftsstelle