Neuer Flyer "Sport und Alkohol" und überarbeitetes Plakat mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz jetzt verfügbar
  06.11.2007 •     BLV


Alkohol gefährdet nicht nur die Entwicklung junger Menschen, er wirkt sich auch negativ auf die sportliche Leistungsfähigkeit aus.

 

Konditionelle Fähigkeiten wie allgemeine Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit - besonders Reaktionsschnelligkeit - sowie Koordination, Gleichgewicht und Geschicklichkeit werden durch Alkoholkonsum beim Sport stark beeinträchtigt. Auch Erholungszeiten vor, zwischen und nach sportlichen Belastungen verlängern sich unter Alkoholeinfluss. Zudem sind alkoholische Getränke für die Flüssigkeitszufuhr z.B. nach Ausdauerläufen oder Spielen in großer Wärme nicht geeignet.
Durch den Alkohol in den Getränken wird die Wasserausscheidung stark erhöht und es besteht die Gefahr der Austrocknung. Daneben kann es durch den Alkoholkonsum auch zum Absinken des Blutzuckerspiegels kommen, was in manchen Fällen sogar in einen Kollaps münden kann.
Sportlerinnen und Sportler sind oft starken klimatischen Belastungen ausgesetzt und erbringen Leistungen in großer Hitze und starker Kälte. Unter Alkoholeinfluss ist die Körpertemperatur jedoch nur noch mangelhaft regulierbar. Neben der Leistungseinbuße besteht dadurch auch das Risiko der Überhitzung oder Unterkühlung. Meist werden solche Gefahren nicht richtig eingeschätzt, denn die Urteilsfähigkeit wird mit Alkohol im Blut eingeschränkt. Die Risikobereitschaft steigt und damit auch die Anfälligkeit für Unfälle und einhergehende Verletzungen.

Wie sollen also Sportvereine, die mit ihren Trainern, Betreuern und Jugendleitern für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen, mit Alkohol umgehen?

Das Beispiel wirkt am besten. Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche im Verein, natürlich auch beim Alkoholkonsum. Sie sollten immer auf Alkohol bei der sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen verzichten.

Das gilt auch bei Mannschaftssitzungen, Teambesprechungen oder der Vorstandsarbeit. Bei geselligen Veranstaltungen - besonders wenn Kinder und Jugendliche dabei sind - sollte ein mäßiger Alkoholkonsum vorbildlich sein, besser sogar der gänzliche Verzicht. Bei Feiern, Partys und Festen mit Kindern und Jugendlichen sollten alle Betreuerinnen und Betreuer grundsätzlich nur alkoholfreie Getränke konsumieren. An Jugendliche unter 16 Jahren darf nach dem Jugendschutzgesetz grundsätzlich kein Alkohol ausgeschenkt werden. Auch dann nicht, wenn den Jugendlichen Vereinsräume für eigene Feiern zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung sollte auch in jedem Fall eingehalten werden. Vereine sollten überprüfen, ob sie sich bei Sportfesten, Spielen, Turnieren oder Wettkämpfen, bei denen Kinder und Jugendliche am Start sind, auf den Ausschank von alkoholfreien Getränken beschränken. Meist wird die Vereinskasse durch dieses veränderte Angebot sogar besser gefüllt, obwohl es oft der Überwindung einiger Einwände von Besuchern der Veranstaltungen bedarf. Mit einem attraktiven Angebot an alkoholfreien Getränken kann man da leichter gegen die Beschwerden bestehen. Mindestens, dann, wenn die Veranstaltung nicht alkoholfrei ist, sollte aber ein alkoholfreies Getränk billiger als Bier oder Wein sein.

Alle Zuschauer und Besucher von Sportveranstaltungen sollten bereits bei der Ankündigung von Vereinsfesten (Plakate, Einladungen etc.) mit einem kurzen Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes über die geplante Einschränkung des Alkoholausschanks informiert werden.
Die gesamten Maßnahmen helfen, junge Vereinsmitglieder vor einer Gefährdung durch Alkohol zu schützen. Mehr Informationen, Tipps und Kontaktmöglichkeiten für Trainer, Betreuer und Jugendleiter stehen im neu aufgelegten Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Sport und Alkohol". Außerdem gibt es ein Plakat mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz. Es weist auf die für den Sport relevanten gesetzlichen Bestimmungen hin und kann im Vereinsheim, Jugendraum oder in der Vereinsgaststätte aufgehängt werden.

Flyer und Plakat können unter www.kinderstarkmachen.de oder telefonisch beim "Kinder stark machen"-Service unter der Telefonnummer 06173-702729 bestellt werden.