Teamwettkämpfe in der U14
Hier werden die wichtigsten aktuellen Informationen bereitgestellt.
Im Rahmen eines Zukunftsworkshops des Badischen Leichtathletik-Verbandes (BLV) im November 2022 entstand die Idee, mit Hallen-Teamwettkämpfen in der Altersklasse U14 ein attraktives neues Wettkampfangebot zu schaffen. Nach einer erfolgreichen ersten Saison und einem gelungenen Abschlusswettkampf in Pforzheim, können diese nun wieder in den BLV-Kreisen/-Bezirken durchgeführt werden.
Ziel war es das Wettkampfangebot in der U14 attraktiver zu gestalten und an die Mannschaftswettkämpfe aus der KiLa anzuknüpfen. Daher sollen auch in der kommenden Wintersaison wieder gemischte Hallenwettkämpfe stattfinden, die auch in normalen Schulsport-Hallen, ohne Spikes, ausgetragen werden können. Die Wettkämpfe sollen auf Kreis oder regionaler Ebene ausgetragen werden.
Der große Abschlusswettkampf auf Landesebene wird dann am 22.03.2025 stattfinden.
Wie soll der Wettkampf aussehen?
Der Wettkampf wird wie der Teamwettkampf in der Kinderleichtathletik durchgeführt - mit einer Ausnahme: In die Wertung gehen die Resultate der besten drei Jungs und der besten drei Mädchen ein. (Bei abweichender Athletenzahl kann von den drei abgewichen werden, es sollten gleich viele Mädchen wie Jungen in die Wertung gehen.)
Mannschaft: Ein Team besteht aus sechs bis 12 Mädchen und Jungen (kann aber auch variiert werden. Zum Bsp. 4-8). Alle Teilnehmer absolvieren alle Disziplinen.
Durchführung: jedes Team absolviert als Riege jede Wettkampfstation für sich oder zusammen mit einer weiteren Mannschaft. (wie Kinderleichtathletik)
Wertung: Gewertet werden die besten drei Mädchen und Jungen in jeder Disziplin (bei Abweichender Teamgröße werden gleich viele Mädchen wie Jungen gewertet, z.B. zwei Mädchen und zwei Jungen). Die Addition der Einzelergebnisse ergibt das Mannschaftsresultat. Die Mannschaftsergebnisse werden in eine Rangfolge gebracht. Die beste Mannschaft bekommt Platzziffer 1. Die Addition der Platzziffern der einzelnen Disziplinen ergibt den Gesamtsieger (niedrigste Summe), also genau wie in der Kinderleichtathletik.
Disziplinen
Die empfohlenen Disziplinen entsprechen den Disziplinen, die auch beim Talentsportfest zur Kadersichtung durchgeführt werden (Sprint, Hürde Stoß, Wurf) oder sind Disziplinen aus der Kila. Die Disziplinen können aber, je nach örtlichen Gegebenheiten variiert oder ergänzt werden. Es dürfen maximal fünf Disziplinen durchgeführt werden.
Disziplin-Vorschläge (je nach Örtlichkeit zu variieren).
- Einzel-Sprint durch Lichtschranken: zwischen 20-30 Meter+ 10 Meter Anlauf
- Einzel Hürden-Sprintprint über drei Hürden durch Lichtschranken: 11 Meter Anlauf, Abstand 6,50 Meter, Höhe 60 cm. Aus dem Stand. Messung ab 1 Meter.
- Pendelstaffel wie Kila U12 (Streckenlänge ca. 20-30 m)
- Hochweitsprung nach Kila-Regeln U12 auf Weichbodenmatte, alternativ Scherhochsprung auf Weichbodenmatte oder Hochsprung, wenn entsprechende Matte vorhanden
- Medizinballstoß (2/3 kg) beidhändig aus Parallelstand mit der Möglichkeit nach vorne zu springen; Alternativ: Schocken vorwärts/rückwärts (auch mit Hallenkugeln möglich, Zonen 50cm)
- Medizinball (1 kg): Überkopfwurf beidhändig aus max. fünf Schritten Anlauf (Zonen 50cm).
Hinweis: Bitte möglichst bald Hallentermine reservieren!
Empfehlung: Bei Durchführung in 2024 bereits die Jahrgangseinteilung des kommenden Jahres ausschreiben, da zum Abschlusswettkampf in 2025 der Jahrgang 2011 nicht mehr als U14 gewertet wird.
Organisatorische Hinweise:
- Anmeldung der Wettkämpfe: Die Anmeldung der Wettkämpfe erfolgt über LADV. Es muss die Disziplin DMM Gr. 4 angemeldet werden.
- Eine Anleitung zur Veranstaltungsanmeldung in Ladv ist unter folgendem Link zu finden: https://docs.ladv.de/anleitung/veranstaltungsanmeldung-stadionnah/
- Auswertung: Eine Vorlage für die Auswertung der Wettkämpfe können Sie hier herunterladen
- Befreiung von Genehmigungsgebühr: Die Teamwettkämpfe U14 sind in der Pilotphase Wintersaison 2023/24 von der Genehmigungsgebühr befreit. Wird der Wettkampf in Kombination mit einem anderen Wettkampf durchgeführt, ist die normale Genehmigungsgebühr zu entrichten.