Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG
  05.11.2007 •     BLV


Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines Jahres mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Die gleichen Fristen gelten für den Beitritt eines Vereines zu einer LG oder den Austritt aus einer LG  (LAO § 2, Abs. 2+3).