Startpasslöschung

Über LADV stehen neben der Startpassbeantragung und -änderung auch die Löschung von Personen als Online-Funktion zur Verfügung.

Der von dem Verein erstellte „Vorgang" (Löschung, etc.) wird per Mausklick an die BLV-Geschäftsstelle „übergeben“ und zeitnah bearbeitet. In der Startpassverwaltung kann der Status der Bearbeitung jeweils eingesehen werden (beantragt, abgelehnt oder genehmigt).

 

Die Löschung eines Startpasses ist kostenfrei.

Die Frist für die jährliche Startpass-Berechnung ist der 31. Dezember, 23.59 Uhr eines jeden Jahres.

Ist bspw. vorgesehen, dass ein Athlet/eine Athletin im Jahr 2021 nicht mehr aktiv an Wettkämpfen teilnimmt, so muss bis zum 31.12.2020, 23.59 Uhr der Antrag auf Startpass-Löschung über LADV eingegangen sein. Andernfalls wird die jährliche Startpass-Gebühr auch für 2021 in Rechnung gestellt.

Hinweis: Die Löschung des Startpasses wird, sofern nicht anders gewünscht, zum Ende des Jahres durchgeführt. Das Startrecht der Athletin/des Athleten besteht also dementsprechend noch bis zum 31. Dezember.

Folgendes Handbuch schildert eine Anleitung zur Beantragung von Personenlöschungen.