Streckenvermessung


In Baden finden jedes Jahr einige Laufveranstaltungen statt, bei denen Läuferinnen und Läufer mit Startrecht für einen BLV-Mitgliedsverein Leistungen für die BLV- und DLV-Bestenlisten erbringen können.

Die Voraussetzungen für eine bestenlistenfähige Laufveranstaltung sind:

  • Offizielle Streckenvermessung durch einen DLV-Streckenvermesser
  • Anerkennung und Einhaltung der Regeln und Vorgaben von IAAF und DLV (IWR und DLO) (Prüfung durch BLV-Verbandsaufsicht)
  • Antrag auf Genehmigung einer stadionfernen Laufveranstaltung mit bestenlistenfähiger Strecke
  • Es werden nur Leistungen für die Bestenliste anerkannt, die von Teilnehmer/innen mit Startrecht für einen Mitgliedsverein des BLV erbracht wurden
  • Übermittlung der Ergebnisse an die BLV-Statistiker

Der Antrag auf Vermessung einer Laufstrecke geht unter Angabe von Ort, Streckenlänge und geplantem Veranstaltungstermin an die BLV-Geschäftsstelle.

 

Weitere Informationen sowie vom DLV anerkannte und ausgebildete Streckenvermisser finden Sie über die DLV-Homepage.


Hinweise für Veranstalter zur Vorbereitung der Streckenvermessung


Genehmigung des Vermessungsprotokolls

Die Durchführung der Vermessung erfolgt durch einen geprüften DLV-Streckenvermesser, der ein offizielles Protokoll erstellt.

Das Vermessungsprotokoll wird beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.

Sofern alle Kriterien der Streckenvermessung erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung durch den DLV und der Veranstalter erhält ein Zertifikat. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf 5 Jahre beschränkt, anschließend muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.  


Antrag auf Verlängerung einer Streckenvermessung