NEU: Startpasspflicht ab 2021

Seit dem 01.01.2021 ist ab der Altersklasse U12 und älter ein gültiger Startpass für alle Teilnehmer verpflichtend, die an genehmigten, stadionnahen Veranstaltungen, bei denen Disziplinen nach Internationalen Wettkampf-Regeln (IWR) durchgeführt werden, teilnehmen.

Der gebührenpflichtige Startpass ist unter anderem

  • für die Veröffentlichung von Leistungen in offiziellen Ergebnislisten
  • für die Aufnahme von Leistungen in Bestenlisten
  • für die Nutzung von Leistungen als Qualifikationsnorm für Meisterschaften

erforderlich.

 

Die Entscheidung zur Einführung einer Startpasspflicht wurde vom BLV-Verbandsrat (Sitzung am 14.11.2020) getroffen. Eine Anpassung war unbedingt erforderlich, da die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) gemäß §5 Teilnahmerecht als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen vorsieht, dass ein gültiges Startrecht vorliegt. Da sich der BLV mit seiner Satzung §2.1a der „einheitlichen Ausrichtung der Leichtathletik in seinem Verbandsgebiet gemäß den Regeln und Bestimmungen […] der „Leichtathletik-Ordnung” (DLO) des DLV“ verpflichtet, muss dies zukünftig auch in Bezug auf das Teilnahmerecht an Veranstaltungen korrekt umgesetzt werden, um nicht satzungsbrüchig zu agieren.

Bisher war die Meldung und Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Sportfeste) in Baden ohne Startpass durch die automatisch generierten sog. 6er-Nummern in LADV möglich. Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat die Landesverbände dringend zur Einhaltung und Umsetzung der DLO angemahnt. Mit dem Beschluss des BLV-Verbandsrates sind daher zukünftig keine Online-Meldungen für Athleten ohne Startpass mehr möglich. Auch die nachträgliche Beantragung von Startpässen, zur nachträglichen Aufnahme von Leistungen in die Bestenliste, entfällt.

Einer der wichtigsten Gründe für die Abschaffung der 6er Nummer liegt, neben der Einhaltung der DLO, beim Datenschutz in Bezug auf die Veröffentlichung von Leistungen in offiziellen Ergebnislisten. Hierfür ist das Einverständnis zur Weiterverarbeitung der Daten auf den verschiedenen Portalen zwingend erforderlich (u.a. für Meldungen & die Ergebnisveröffentlichung). Ohne ein gültiges Startrecht liegt dieses Einverständnis zur Datenverarbeitung nicht vor!

Mit Einführung der Startpasspflicht ergeben sich folgende Vorteile für Athleten, Trainer und Vereinsvertreter:

  • Weiterhin Online-Startpass-Beantragung über LADV möglich
  • Zusätzliches Angebot: Startpass-Beantragung über DLV-App (Veröffentlichung voraus. Frühjahr 2021)
  • Die Frist zur Einreichung wird verkürzt (von sechs auf drei Werktage vor dem Meldeschluss)
  • Optimierung und Erleichterung der Abwicklung für alle Beteiligten
  • Automatisierte Aufnahme von Leistungen in die Bestenliste (zunächst auf DLV- und LV-Ebene)

In LADV (wie bisher):

  • Verastaltungsanmeldung
  • Ausschreibung veröffentlichen
  • Meldung der Athleten für Veranstaltung

Seltec Track and Field:

  • Wettkampf wird durchgeführt
  • Ergebnisse in Software eingepflegt

Leichtathletik.de:

  • Automatisierte Veröffentlichung der Ergebnisliste unter ergebnisse.leichtathletik.de
    » bundesweite Plattform für Leichtathletik-Ergebnisse
  • Automatisierte Erstellung der DLV-Bestenliste (perspektivisch auch Automatisierung der Bestenliste auf Verbands-, Kreis- und Vereinsebene möglich)

LADV:

  • Automatisierte Veröffentlichung der Ergebnisse in LADV-Leistungsdatenbank
    » Wichtig für Leistungsnachweis bei Normen

Unberührt von der Startpasspflicht sind Teilnahmen an kleinen vereinsinternen Sportfesten ohne offizielle Ergebnislisten. Auch Kila-Veranstaltungen, die nicht nach IWR durchgeführt werden, sind von der Startpasspflicht ausgeschlossen.