Wechsel des Startrechts
05.11.2007
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BLV
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss der BLV-Geschäftsstelle spätestens am 30.11.2007 vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2008 gültig.
Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs. 4-6.