Neue Wettkampfregeln 2006 (Laufdisziplinen)
  12.12.2005 •     BLV


Im zweiten Teil der Kampfrichterinfo über die neuen Regeln wird der Abschnitt 3 - Laufwettbewerbe behandelt.

Im zweiten Teil der Kampfrichterinfo über die neuen Regeln wird der Abschnitt 3 - Laufwettbewerbe behandelt.
Wie zuvor ist das Fettgedruckte die Neuerung und das Kursive der Kommentar.


Regel 162.3 - Start

Bei internationalen Wettkampfveranstaltungen, ausgenommen wie in der nachfolgenden Anmerkung erwähnt, lauten die Kommandos des Starters in seiner Sprache bzw. in Englisch oder in Französisch, und zwar bei Läufen bis einschließlich 400m (sowie 4x200m und 4x400m) "Auf die Plätze" und "Fertig". Sobald danach die Läufer ihre endgültige Startstellung eingenommen haben, ist das Startsignal zu geben.
Anmerkung:
Bei Wettkampfveranstaltungen nach Regel 1a und b werden die Kommandos des Starters nur in Englisch gegeben


Regel 162.6 - Start

6. Die Läufer, die ihre endgültige Startstellung eingenommen haben, dürfen nicht mit ihrer Startbewegung beginnen, bevor sie das Startsignal gehört haben. Ist die Startbewegung nach Meinung des Starters oder des Rückstarters schon früher erfolgt, ist dies als ein Fehlstart zu betrachten.

Die Regel wurde schärfer formuliert.


Regel 162.8 - Start

Ist der Fehlstart nicht durch einen Läufer verursacht, ist eine Verwarnung nicht auszusprechen, was allen Läufern mit einer grünen Karte anzuzeigen ist.

So wie wir bei einem Fehlstart die gelbe Karte nicht allen zeigen, werden wir auch national die grüne Karte nicht verwenden, sondern die Wettkämpfer mündlich informieren.


Regel 163.5 - Der Lauf

Anmerkung 1:
Damit die Läufer die Übergangslinie leichter erkennen, können unmittelbar vor den Schnittstellen der Bahnbegrenzungslinien mit der Übergangslinie kleine Kegel oder Prismen hingestellt werden. Sie sind 5 cm x 5 cm, nicht höher als 15 cm und am besten in unterschiedlicher Farbe als die der Übergangslinie und die der Bahnbegrenzungslinien.

Im Gegensatz zur alten Regel wird die bessere Erkennbarkeit durch farblichen Unterschied hervorgehoben.
Ferner sind die Kegel oder Prismen nicht mehr auf die Schnittlinie sondern davor zu setzen.


Regel 163.10 - Der Lauf

Windmessung
Alle Windmessgeräte sind von der IAAF zu zertifizieren und die Genauigkeit des beim Wettkampf benutzten Gerätes muss von einer zugelassenen Organisation, anerkannt durch eine nationale amtliche Prüfstelle, bestätigt sein, sodass alle Messungen zum nationalen und internationalen Messstandard zurückverfolgt werden können.

Hiermit wird festgelegt, dass die Windmesser zu überprüfen sind. Das wie fehlt noch.


Regel 165.1 - Zeitmessung und Zielbild

Drei Zeitmessverfahren sind offiziell anerkannt:
– Handzeitnahme,
– vollautomatische Zeitmessung, die ein Zielbildsystem liefert,
– Zeitmessung, die ein Transpondersystem liefert, für Wettkämpfe gemäß Regel 230 (Läufe die nicht vollständig in einer Leichtathletikanlage stattfinden), sowie gemäß Regel 240 und Regel 250.

Durch diese Ergänzung werden Transpondersysteme offiziell für Gehwettbewerbe (nicht im Stadion), Straßen- und Crossläufe zugelassen.


Regel 165.17 - Videosystem

Die Regel 165.17 wurde gestrichen. Damit wird in der IWR die Videozeitmessung nicht mehr definiert. Sie kann aber weiter unter den alten Bedingungen eingesetzt werden.


Regel 165.24 - Transpondersystem

Bei Wettbewerben nach Regel 230 (die nicht vollständig auf einer Leichtathletikanlage stattfinden), 240 und 250 ist es erlaubt, ein Transponder-Zeitmesssystem zu benutzen, vorausgesetzt:
a    das System erfordert keine Tätigkeit des Wettkämpfers während des Wettkampfs, an der Ziellinie oder beim Zieldurchlauf, die mit der Ergebniserfassung im Zusammenhang steht,
b    die zeitliche Auflösung beträgt 0,1 Sekunden (d.h. Wettkämpfer mit einem zeitlichen Abstand von 0,1 Sekunden im Ziel lassen sich noch getrennt erfassen),
c    das Gewicht des Transponders nebst dessen Gehäuse, das auf dem Trikot, der Startnummer oder dem Schuh des Wettkämpfers angebracht wird, ist unbedeutend,
d    keines der Ausrüstungsgegenstände, die am Start, auf der Strecke oder im Ziel benutzt werden, stellen ein wesentliches Hindernis oder Behinderung zum Vorankommen eines Wettkämpfers dar,
e    das System, einschließlich der Ausführung seiner Komponenten und seiner technischen Spezifikation, ist vom Technischen Komitee der IAAF anerkannt,
f    das System wird durch die Startpistole oder eine anerkannte Startvorrichtung in Gang gesetzt,
g    die Zeiten und die Platzierungen nach den Regeln 164.3 und 165.5 offiziell festgestellt werden können, um die korrekte Platzierungsreihenfolge sicher zu stellen.

Anmerkung:
Es wird empfohlen, dass Kampfrichter und/oder Videoaufzeichnung(en) zur Verfügung gestellt werden, um die Feststellung der Einlaufreihenfolge zu unterstützen.

Durch Präzisierung von g, wird daraufhin gewiesen, dass bei der Ermittlung der Einlaufreihenfolge darauf zu achten, dass die Position des Rumpfes maßgeblich ist. Bei der Anbringung des Transponders am Schuh kann es zu einer faschen Reihenfolge kommen.


Regel 168.3 - Hürdenläufe

Maße. Die Standardhöhen der Hürden müssen betragen:

 

MännerJun. (U20)m. Jgd. (U18)Frauen/Jun. (U20)wbl. Jgd.e (U18)
110/100 m1,067 m0,990 m0,914 m0,840 m0,762 m
400 m0,914 m0,914 m0,840 m0,762 m0,762 m

In jedem Fall ist bei der Fertigung eine Toleranz von +/- 3 mm zu den Standardhöhen zulässig.
Die national bei der Jugend A benutzte Hürdenhöhe wird jetzt auch international eingeführt. Man hat erkannt, dass der Übergang von U18 zu Männern zu groß ist. In einer Übergangszeit kann es in manchen Ländern auch eine Hürdenhöhe von 1,00 m geben.


Regel 168.6 - Hürdenläufe

Alle Hürdenläufe müssen in Einzelbahnen gelaufen werden. Jeder Läufer überquert jede Hürde und hält die ihm zugewiesene Einzelbahn bis zum Ziel ein, ausgenommen von Umständen, die in Regel 163.4 genannt sind.

Dies ist eine Klarstellung. Bei Bahnverlassen oder Behinderung sind die gleichen Regeln anzuwenden, wie bei Flachstrecken.


Regel 168.7 - Hürdenläufe

Ein Läufer muss disqualifiziert werden, wenn er:
a.    nicht jede Hürde überquert,
b.    seinen Fuß oder sein Bein unter dem Niveau der Oberkante der Hürdenlatte vorbei zieht,
c.    nicht alle Hürden in seiner zugewiesenen Bahn überquert,
d.    nach Meinung des Schiedsrichters irgendeine Hürde absichtlich umstößt.

Es spielt keine Rolle mehr, durch was die Hürde umgeworfen wird. Das Umwerfen durch Hand oder Fuß wurde gestrichen.


Regel 170.8 - Staffelläufe

4 x 400m
Der zweite Läufer einer jeden Mannschaft läuft noch die erste Kurve in Bahnen bis zum nächstliegenden Rand der Übergangslinie, wo er dann die ihm zugewiesene Einzelbahn verlassen kann. Die Übergangslinie ist eine gebogene, 5 cm breite und quer über die Laufbahn gezogene Linie, die auf beiden Seiten außerhalb der Laufbahn, 30 cm von der nächstliegenden Bahnlinie (Bahneinfassung), mit mindestens 1,50 m hohen Fahnen gekennzeichnet sein muss (siehe Regel 163.5).


Regel 170.9 - Staffelläufe

Anmerkung:
Bei der 4x200m-Staffel (falls der Wettbewerb nicht vollkommen in Bahnen gelaufen wird) stellen sich die Läufer der vierten Teilstrecke in der Reihenfolge auf, wie sie in der Wettkampfliste aufgeführt sind (von innen nach außen).


Regel 170.10 - Staffelläufe

In jedem Staffellauf, wenn Einzelbahnen nicht benutzt werden und soweit zutreffend bei der 4x200m- und 4x400m-Staffel, können die wartenden Läufer eine Innenposition auf der Laufbahn so einnehmen, wie ihre Mannschaftsmitglieder ankommen, vorausgesetzt sie behindern dabei nicht andere Läufer durch Rempeln oder Sperren. Bei der 4x200m- und der 4x400m-Staffel behalten die wartenden Läufer die in Nr. 9 erwähnte Aufstellung bei.

Bei der 4x200m-Staffel gilt dies für den vierten Läufer, bei der 4x400m-Staffel für den dritten Läufer und bei allen anderen Staffeln ab dem zweiten Läufer. Die Läufer dürfen damit von einer äußeren Position nach innen aufrücken aber dabei die Aufstellungsreihenfolge nicht verändern.


Regel 170.13 - Staffelläufe

Der Staffelstab muss während des Laufs durchgehend in der Hand getragen werden. Es ist den Läufern nicht erlaubt, Handschuhe zu tragen oder eine Substanz an ihren Händen zu verwenden, um den Staffelstab besser greifen zu können. Fällt er zu Boden, darf er nur von dem Läufer aufgehoben werden, der ihn fallen ließ. Dazu darf er seine Einzelbahn verlassen, sofern dadurch die Laufstrecke nicht abgekürzt wird. Ist dies befolgt und wird kein anderer Läufer dabei behindert, führt das Fallenlassen des Staffelstabs nicht zur Disqualifikation.

Keine Änderung. Zusätzlicher Text wurde von Regel 170.14 übernommen und dort gestrichen.


Regel 170.17 - Staffelläufe

Hat eine Staffelmannschaft den Wettbewerb begonnen, dürfen für die nachfolgenden Runden nur zwei zusätzliche Läufer als Ersatz in dieser Staffelmannschaft eingesetzt werden. Dies darf nur mit Wettkämpfern geschehen, die auf der Teilnehmerliste für diesen oder einen anderen Wettbewerb der Veranstaltung stehen. Ein Läufer, der in einer vorhergehenden Runde eingesetzt war und ausgetauscht worden ist, darf nicht mehr in eine Staffelmannschaft zurückkehren. Befolgt eine Mannschaft diese Regel nicht, wird sie disqualifiziert.

Jetzt wurde die Konsequenz geklärt, was bei einem Verstoß zu tun.


Regel 170.18 - Staffelläufe

Die Zusammensetzung und die Reihenfolge einer Staffelmannschaft sind für den ersten Lauf einer jeden Runde nicht später als eine Stunde vor der angegebenen Erstmeldezeit offiziell zu melden. Spätere Änderungen können nur noch aus medizinischen Gründen (bestätigt durch einen vom Organisationskomitee / Veranstalter berufenen medizinischen Offiziellen) und bis zur Schlussmeldezeit des jeweiligen Laufs, an dem die Staffelmannschaft teilnimmt, vorgenommen werden. Befolgt eine Mannschaft diese Regel nicht, wird sie disqualifiziert.

Jetzt wurde die Konsequenz geklärt, was bei einem Verstoß zu tun.


Das war's zum Lauf
In der nächsten Ausgabe kommen wir zu den technischen Wettbewerben.


Peter Seiboth
BLV-Kampfrichterwart