Neue Wettkampfregeln 2006 (Technische Wettbewerbe)
  03.01.2006 •     BLV


Im dritten Teil der neuen Wettkampfregeln ab 2006 wenden wir uns den Regeländerungen im Abschnitt 4 - Technische Wettbewerbe - zu.

Auch hier gilt wieder: Fett gedruckt ist neu - kursiv ist Kommentar.


Regel 180.5 - Versuche

Bei acht oder weniger Teilnehmern hat jeder von ihnen sechs Versuche. Bleiben in den ersten drei Durchgängen Wettkämpfer ohne einen gültigen Versuch, beginnen diese bei dem folgenden Durchgang vor denen mit gültigen Versuchen, und zwar in der ursprünglich ausgelosten Reihenfolge.

Haben zum Beispiel der 1., 5. und 6. der Startliste keine gültigen Versuche, so wird der 4. Versuch in der folgenden Reihenfolge begonnen 1., 5., 6. der ursprünglichen Startliste. Danach folgen die übrigen 5 Teilnehmer sortiert nach ihren Leistungen, beginnend mit der schlechtesten Leistung an 4. Stelle usw.

In beiden Fällen werden der vierte und fünfte Durchgang in der umgekehrten Reihenfolge, wie der Zwischenstand dies nach den ersten drei Versuchen ausweist, durchgeführt.
Die Reihenfolge des Schlussdurchgangs wird in der umgekehrten Rangfolge, wie der Zwischenstand dies nach dem fünften Durchgang ausweist, durchgeführt.

Anmerkung 1:
Für vertikale Sprünge siehe Regel 181.2.

Anmerkung 2:
Die Änderung der Reihenfolge gilt nur bei Wettkampfveranstaltungen nach Regel 1a, b und c, für die übrigen ist sie freigestellt.

Nach dem 5. Durchgang wird nochmals bei Welt-, Europameisterschaften und Olympischen Spielen eine neue Reihenfolge ermittelt.


Regel 180.13 - Qualifikationswettkampf

In den Qualifikationswettkämpfen des Hoch- und Stabhochsprungs setzen die Wettkämpfer, die das Recht auf weitere Versuche noch nicht verwirkt haben, den Wettkampf gemäß den Bestimmungen in Regel 181.2 bis zum Abschluss des letzten Versuchs über die als Qualifikationsnorm festgelegte Sprunghöhe fort, es sei denn, die Zahl der Teilnehmer am Finale - wie nach 180.11 festgelegt - wurde erreicht.

Damit wurde die Möglichkeit geschaffen wenn z.B. nur noch 12 Teilnehmer im Wettbewerb sind und die Qualifikationshöhe nicht erreicht wurde, den Wettbewerb zu beenden.


Regel 180.17 - Verzögerung

Anmerkung 2:
Beim Hoch- und Stabhochsprung darf jede Änderung des für den Versuch erlaubten Zeitraums so lange nicht berücksichtigt werden, bis die Sprunglatte auf die neue Sprunghöhe erhöht wurde, ausgenommen der festliegende Zeitraum für aufeinander folgende Versuche gilt, wann immer ein Wettkämpfer zwei oder mehr aufeinander folgende Versuche hat.

Dies soll klarstellen, wann die längere Versuchszeit das erste Mal angewendet werden darf, nämlich nur dann, wenn eine neue Sprunghöhe aufgelegt wurde.


Regel 182.2 - Hochsprung

Anmerkung:
Als Hilfe bei der Beurteilung, ob diese Bestimmung beachtet ist, muss eine 5 cm breite weiße Linie (üblicherweise mit Klebeband oder ähnlichem Material) zwischen den Sprungständern und jeweils 3 Meter seitlich davon gezogen sein, deren näherer Rand entlang zur senkrechten Ebene durch die nähere (vordere) Kante der Sprunglatte bestimmt wird.

Die Vorderkante der weißen Linie wird wieder auf die Vorderkante der Latte bezogen und nicht auf Vorderkante der Ständer. Damit werden Ständern mit breiteren Füssen berücksichtigt.


Regel 182.8 - Hochsprung

Die Aufleger dürfen nicht mit Gummi oder einem anderen Material beschichtet sein, das die Reibung zwischen ihnen und den Endstücken der Sprunglatte erhöht, noch dürfen sie irgendeine Art von Federung haben. Sie müssen an den Sprungständern starr befestigt und während des Sprungs unbeweglich sein.
Die Aufleger müssen die gleiche Höhe über der Absprungfläche haben, unmittelbar unter jedem Ende der Sprunglatte.

Es darf keine Teile am Aufleger geben, die sich bewegen können, während die Latte aufliegt. Wenn eine Wippe vorhanden ist, muss diese fixiert werden.


Regel 183.1 - Stabhochsprung

Anmerkung:
Die Null-Linie ist 1 cm breit und von erkennbarer Farbe, sie muss in Höhe der oberen Innenkante der Stoppwand des Einstichkastens im rechten Winkel zur Mittellinie der Anlaufbahn gezogen werden und ist auch auf der Oberfläche der Aufsprungmatte bis hin zu den äußeren Kanten der Sprungständer zu verlängern.

Hier wurde die Markierung der Null-Linie auf der Aufsprungmatte festgeschrieben, was bei uns schon immer Praxis war.


Regel 183.8 - Stabhochsprung

Einstichkasten
Der Absprung beim Stabhochsprung muss aus einem Einstichkasten erfolgen. Dieser muss aus geeignetem Material gefertigt und niveaugleich mit der Anlaufbahn in diese eingelassen sein, vorzugsweise mit abgerundeten Kanten. Der Kastenboden muss 1,00 m lang sein, gemessen entlang der Innenseite des Kastenbodens.

Aus Sicherheitsgründen sollen die Kanten des Einstichkasten abgerundet sein, um z.B. Beschädigungen des Sprungstabes zu verhindern.


Regel 184.6 - Horizontale Sprünge

Das Windmessgerät muss das Gleiche sein, wie in Regel 163.11 beschrieben. Es ist in Gang zu setzen und abzulesen, wie in den Regeln 163.12 und 163.10 beschrieben.

Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Läufen und bei den technischen Disziplinen gleichartige Windmessgeräte verwendet werden.


Regel 185.1 - Weitsprung

Anmerkung 3:
Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer bei der Landung, mit irgendeinem Teil seines Körpers den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt, es sei denn, dies ist der erste Kontakt oder verstößt gegen Nr.1e.

An den Kriterien für einen Fehlversuch hat sich nichts geändert. Das Zurückgehen durch die Grube nach erstmaligem Verlassen der Grube wird zwar nicht mehr beschrieben, ist aber weiterhin kein Fehlversuch.


Regel 185.8 - Weitsprung

Einlagebrett
Das Einlagebrett besteht aus einem festen Holzbrett oder aus einem anderen geeigneten Material und muss zum Absprungbalken eine andere Farbe haben.
Das Plastilin soll möglichst eine dritte, sich abhebende Farbe haben.
Der obere Teil des Einlagebretts muss ebenfalls auf den ersten etwa 10 mm mit einer Plastilinschicht über die ganze Länge bedeckt sein (siehe Zeichnung).

Das war's für diesmal.
Im letzten Beitrag geht's dann um Wurf und Stoß. Sollten zwischendurch Fragen auftauchen, bitte an kampfrichterwart@blv-online.de mailen.

Peter Seiboth
BLV-Kampfrichterwart


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