Hinweis zu Veranstaltungsanmeldungen!
  25.04.2023 •     BLV , Top-News BLV , BLV-Wettkampf


Wichtige Hinweise für Veranstaltungsgenehmigungen national und höher

Bei Einreichung einer Veranstaltungsgenehmigung fallen Gebühren für die Veranstaltungsgenehmigung an. Diese wurden in der DLV-Mitgliederversammlung im November 2022 an die neuen Veranstaltungskategorien überarbeitet. Wir bitten diese bei Planung und Budgetierung der Veranstaltung zu beachten.

Hinweis: Die Genehmigungsgebühren für den großteil der Veranstaltungen im BLV (landes-, kreis- oder vereinsoffen) sind für 2023 unverändert.

Zudem weisen wir darauf hin, dass gemäß DLO §13 für nat. und int. stadionnahe Veranstaltungen (§ 6.3) und Offene Veranstaltungen (§ 6.2) eine Verbandsaufsicht von der genehmigenden Organisation benannt werden kann und auch wird. Die Reise- und Übernachtungskosten sind gemäß DLO wie schon in der Vergangenheit vom Veranstalter zu tragen. Weitere Informationen hierzu auch in Anhang 2 der DLO.

Die entsprechenden Ordnungen und Gebühren finden Sich auf der Webseite des DLV (s. DLO sowie Gebührenordnung).

Werden Veranstaltungen als World Athletic Meeting angemeldet (Frist 60 Tage vor Veranstaltungstermin), sind damit ggf. weitere Verpflichtungen verbunden. Diese sind auf dieser Unterseite des DLV „World Athletic Meetings“ entsprechend dargestellt.

Für Rückfragen zum Genehmigungsverfahren und den damit verbundenen Kosten steht Ihnen die Geschäftsstelle des BLV oder auch das Referat Wettkampforganisation des DLV zur Verfügung.

 


Hinweis zu Veranstaltungsanmeldungen!