Corona-Pandemie und stadionnahe Veranstaltungen
Wir weisen dementsprechend darauf hin, dass die Genehmigungen zur Durchführung der stadionnahen Veranstaltungen in Baden aus leichtathletischen Gesichtspunkten, auf Basis der Deutschen Leichtathletik-Ordnung, i.d.R. bereits vor einigen Wochen erteilt wurden.
Gemäß der derzeit gültigen Fassung der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Veranstaltungen bis 15.06. jedoch untersagt. Diese Verordnung kann theoretisch auch früher außer Kraft gesetzt werden (siehe §11) bzw. eine Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen ist hypothetisch möglich.
Der BLV sieht daher zunächst von einer grundsätzlichen Absage aller Veranstaltungen bis 15.06. erst einmal ab und zieht es vor von Woche zu Woche die Sachlage neu zu bewerten.
Bitte beachten Sie für Ihre Bewertung unbedingt die Vorgaben der Landesregierung hinsichtlich des Coronavirus Sars-CoV-2 und den damit verbundenen Vorgaben der örtlichen Behörden zur Durchführung von Veranstaltungen in Ihrer Region.
Über diesen Link gelangen Sie zur Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2.
Wir sollten alle unser Bestes geben, um der Ausbreitung entgegen zu wirken und die Auswirkungen möglichst klein zu halten, damit sobald wie möglich, wieder Normalität in allen Lebensbereichen erreicht werden kann.