Wichtige Termine für das Startrecht !
  21.10.2007 •     BLV


Wechsel des Startrechts

Der Zeitraum für Vereins-/Startrechtswechsel ist vom 01.10. bis 30.11. eines Jahres festgelegt. Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss der BLV-Geschäftsstelle spätestens am 30.11.2007 vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2008 gültig.
Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs. 4-6.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG

Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11.  eines Jahres mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.
Die gleichen Fristen gelten für den Beitritt eines Vereines zu einer LG oder den Austritt aus einer LG  (LAO § 2, Abs. 2+3).

Gründung einer Startgemeinschaft (StG) ab 2008

Mit Beschluss des DLV-Verbandsrates im September 2007 wurden die Zusatzbestimmungen der Startgemeinschaften (neu: StG) geändert. (Siehe gesonderter Bericht in diesem BL!)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die letztjährigen Anträge für die Saison 2007 nur für 2007 gültig waren!
Soll eine Startgemeinschaft für 2008 weiterbestehen, so muss hier ein neuer Antrag bis spätestens 30.11.2007 bei der BLV-Geschäftsstelle gestellt werden. Dieser Termin gilt ebenfalls für neu zu gründende Startgemeinschaften.
Die Vereinbarung (neues Formular) sowie die Zusatzbestimmungen zur Bildung einer Startgemeinschaft finden sie auf unserer Homepage.