Weitere Erleichterungen für den Sport ab 2. Juni
  24.05.2020 •     WLV , BLV , Top-News BLV , BW-Leichtathletik


Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) aktualisiert. Ab dem 2. Juni 2020 tritt damit die aktualisierte Verordnung zur Regelung des Betriebes von Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen, Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal und Spaßbädern in Kraft.

Zu Trainings- und Übungszwecken sind ab dem 2. Juni 2020 Sport-  und Trainingshallen unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet. Mit der Öffnung können die Vereine in Baden-Württemberg wieder den Sport- und Trainingsbetrieb in den Sporthallen aufnehmen. Auch für den Freiluft-Trainingsbetrieb wird es ab 2. Juni weitere Erleichterungen geben. Wir berichten in Kürze über die Details.

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>> Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten), gültig ab 2. Juni 2020