Wechsel des Startrechts

  12.10.2009    BLV
Am 01. Oktober hat die Frist für Vereinswechsel begonnen – Ende ist am 30. November!

Hier einige Hinweise:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Vordruck 2.75 (Startpassantrag) bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Liegt dem neuen Verein die schriftliche Freigabe vom abgeben-den Verein vor, so ist diese dem Antrag beizufügen. Sollte dies nicht der Fall sein, fordert die Geschäftsstelle diese vom bisherigen Verein an.

Wichtig ist: Der Antrag muss spätestens am 30.11.2009 der BLV-Geschäftsstelle vorliegen. Das neue Startrecht wird dann zum 01.01.2010 gültig.
Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs. 4-6.


Leichtathletik-Gemeinschaft (LG)
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt

Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines jeden Jahres – mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres – bei der BLV-Geschäftsstelle beantrag werden. Die gleichen Fristen gelten für den Bei- oder Austritt eines Vereins.
Einzelheiten sind in der LAO § 2, Abs. 2+3 nachzulesen.


Startgemeinschaft (StG)

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt

Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem entsprechenden Formblatt (siehe BLV-Homepage) bis zum 30.11.2009 bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereins) müssen ebenfalls bis zum o.a. Termin gemeldet werden. Auflösungen (mit Unterschrift der beteiligten Vereine) können formlos bis 30.11.2009 mitgeteilt werden.

Werden keine Änderungen eingereicht, besteht die Startgemeinschaft 2010 weiter.

erstellt von Maria Volk