Wechsel des Startrechts
24.10.2006
BLV
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss der BLV-Geschäftsstelle spätestens am 30.11.2006 vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2007 gültig.
Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs.4-6.