Vereinswechsel zwischen 01. Oktober bis 30. November
  31.08.2018 •     BLV


Am 1. Oktober beginnt die zweimonatige Frist für Vereinswechsel. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für Vereine und Athleten zusammengefasst.

Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von "Startgemeinschaften" ist an diesen Zeitraum gebunden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erst nach Ende der Wechselfrist erfolgt. Startrechtswechsel, LG-Änderungen, etc. werden dementsprechend erst ab Mitte Dezember online auf ladv verfügbar sein.

Alle Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Athleten können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31.12. für ihren "alten" Verein starten.

Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / LG auf dem entsprechenden Formular (Startpass-Antrag als Änderungsantrag) beim BLV (gs(@)blv-online.de) eingereicht werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag am 30. November bis 24 Uhr beim BLV eingegangen ist. Das neue Startrecht wird dann zum 1. Januar erteilt.

Auf dem Antrag unbedingt vermerken:

  • Der Freigabevermerk vom bisherigen Verein.
  • Die Erklärung/Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2019.
  • Verzichtserklärung des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein. Wichtig: Das Einholen der Freigabe ist Aufgabe des Vereins/Athleten und nicht des BLV!

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden, die eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vorschreibt. Weitere Hinweise zu Fragen des Startrechts finden Sie im § 4 der DLO.

Weitere Einzelheiten sind in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung §4 (Startrecht) nachzulesen.