Startpasspflicht bei Meisterschaften – Startpässe richtig beantragen!
  18.09.2014 •     BLV


Alle Athleten, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchten, benötigen einen gültigen Startpass. Mit der Einführung der Online-Plattform LADV wurde den Vereinen eine Internet-Lösung zur Verfügung gestellt, in der alle Athleten, die einen gültigen Startpass besitzen, hinterlegt sind. Ebenfalls aufgeführt sind die Athleten, die von den Vereinen selbst dort angelegt werden können, die aber keinen BLV-Startpass haben. Dadurch kommt es leider immer wieder zu Problemen bei Meldungen zu Meisterschaften, weil das Programm auch die Meldung mit der LADV-Nummer zulässt, diese Athleten dann aber nicht startberechtigt sind. Wir nehmen dies zum Anlass, die wichtigsten Punkte darzustellen:

Wenn in LADV bei einem Athleten eine sechsstellige Zahl mit 6 als Anfangszahl erscheint bedeutet dies lediglich, dass der Athlet zwar in LADV registriert ist, jedoch über keinen BLV-Startpass verfügt. Der BLV-Startpass ist maximal fünfstellig und beginnt aktuell mit einer 2, die sogenannten „6er-Nummern“ ersetzen diesen Startpass nicht!

Sobald sechs Rauten (######) bei einem Athleten in LADV angezeigt werden, ist dieser dort aufgrund eines importierten Ergebnisses automatisch angelegt worden, besitzt aber keinen Startpass!

Über LADV steht allen Vereinen die Funktion, die Startpassnummern ihrer Athleten online abzurufen, zur Verfügung. Nachdem ein neuer Startpassantrag beim BLV eingegangen ist werden die Daten in regelmäßigen Abständen mit LADV synchronisiert, so dass dort alle gültigen Pässe hinterlegt sind.
Den Startpassantrag finden Sie HIER. Das Formular für die Beantragung von Startpässen muss lediglich in einfacher Ausfertigung an die BLV-Geschäftsstelle gesendet werden. Eine Kopie des Antrags und auch ein Lichtbild des Athleten sind nicht mehr notwendig.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass wir die bearbeiteten Startpassanträge nicht mehr zurücksenden. Die Athletennummer wird auf LADV veröffentlicht und kann über die Online-Athletenverwaltung Ihres Vereins eingesehen werden. Änderungen der Daten eines Athleten sind nur bei den sog. „6er-Nummern“ möglich. Anpassungen am Startpass können lediglich von der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Erscheint ein Athlet mehrmals in LADV, zum Beispiel mit einer „6er Nummer“ und einer offiziellen Startpassnummer, oder mit zwei verschiedenen Schreibweisen, können Sie diese Datensätze „zusammenführen“. Diese Funktion finden Sie in der „Athletenverwaltung“. Sobald ein neuer Startpass für einen Athleten ausgestellt wurde und dieser bereits mit einer „6er-Nummer“ registriert war, sollte diese Funktion unbedingt genutzt werden. Dieser Vorgang erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Verein manuell durchgeführt werden. Die Vorgehensweise ist wichtig, um zukünftig fehlerhafte Meldungen zu vermeiden.

Alle wichtigen Infos rund um LADV finden Sie auch in den Handbüchern im „Hilfe“-Bereich.