Startgemeinschaft (StG)<br>Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
  10.10.2011 •     BLV


Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem entsprechenden Formblatt (siehe BLV-Homepage) bis zum 30.11.2011 bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereins) müssen ebenfalls bis zum o.a. Termin gemeldet werden. Auflösungen (mit Unterschrift der beteiligten Vereine) können formlos bis 30.11.2011 mitgeteilt werden.

Werden keine Änderungen eingereicht, besteht die Startgemeinschaft 2012 weiter.

M. Volk