Sport: Bündnisse! Bewegung- Bildung - Teilhabe

  26.02.2018    BLV
Die Deutsche Sportjugend (dsj) fördert mit dem Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“ zusätzliche und außerschulische Projekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Das dsj-Programm ist Teil des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Für die Umsetzung des neuen Förderprogramms wurden aus einer Vielzahl von eingereichten Konzepten 30 Programmpartner ausgewählt. Die Deutsche Sportjugend (dsj) ist einer davon, die mit ihren thematischen Schwerpunkten Bündnisse vor Ort fördern. Weitere Informationen sind zu finden auf der zentralen Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Bildungsprozesse im Kinder- und Jugendsport haben ein hohes Potential, Schlüsselkompetenzen zu fördern, die Kinder und Jugendliche benötigen, um sich in modernen Gesellschaften zurechtzufinden. Um durch die Bewegungsangebote die kulturelle Teilhabe von Kinder und Jugendlichen zu fördern, werden im dsj-Programm sportliche mit kulturellen Angeboten verknüpft.

Projekte im Förderprogramm sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2016 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht 2016: soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile), finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen), bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

Mindestens drei Vereine, Einrichtungen oder Organisationen schließen sich zur Umsetzung eines zusätzlichen Projekts für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zusammen und bilden ein sogenanntes „Sport: Bündnis!“. Zudem müssen die im Programm geförderten Projekte neuartig/zusätzlich sein und dürfen nicht quer- oder doppelfinanziert werden (z.B.: durch andere öffentliche Fördermittel). Projekte, die auch ohne eine Förderung im Programm stattgefunden hätten oder in der Vergangenheit bereits außerhalb von „Kultur macht stark“ stattgefunden haben, können nicht gefördert werden (z.B.: Ein Verein bietet jedes Jahr einen Bewegungstheater-Kurs an. Der Kurs wurde bereits im Jahresprogramm angekündigt und Anmeldungen entgegengenommen. Nun soll der Kurs über „Kultur macht stark“ gefördert werden, weil ein Teil der Teilnehmenden aus bildungsfernen Elternhäusern kommt. Die Förderung ist nicht möglich, der Kurs wird auch ohne „Kultur macht stark“ angeboten.). Eine Förderung ist auch nicht möglich, wenn mit den Projekten bereits begonnen wurde oder bestehende Finanzierungslücken geschlossen werden sollen.  Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zur dsj-Geschäftsstelle auf.

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