Sport auch während der Feiertage und des Lockdowns möglich
  18.12.2020 •     BLV , Top-News BLV


Mit dem Lockdown ist vielerorts auch der Verzicht auf Sport und Bewegung einher gegangen. Dass dies nicht so sein muss und es weiterhin Möglichkeiten für individualsportliche Tätigkeiten gibt, erklärt Ministerialdirektor des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Michael Föll, in einem Schreiben.

Aufgrund der erneut exponentiell steigenden lnfektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in unseren Kliniken und Krankenhäusern haben sich Bund und Länder am 13. Dezember 2020 auf weitergehende Maßnahmen zur  Kontaktbeschränkung ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 verständigt. Baden-Württemberg hat dies mit der ab dem 16. Dezember geltenden Neufassung der Corona-Verordnung umgesetzt, über die der Ministerialdirektor auf diesem Wege informieren möchte. Das entsprechende Schreiben finden Sie HIER.

Hervorzuheben sind dabei folgende Absätze:
„Von der Betriebsuntersagung sind außerdem weitläufige Sportanlagen und Sportstätten im Freien für den Freizeit- und Amateurindividualsport alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person ausgenommen. Diese weitläufigen Anlagen im Freien dürfen auch von mehreren in diesem Sinne individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen jeweils nicht mit.“

„Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Erlaubt ist die Sportausübung im Freien in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitzählen.“

„Die aktuelle Gesamtlage der Corona-Pandemie ist äußerst Ernst und wir alle müssen unseren Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich alle Menschen in unserem Land an die nun geltenden Regeln halten, um die hohe Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus deutlich zu senken - so schmerzlich die Einschnitte auch für alle sind.“

Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollte die Bedeutung von Bewegung und Sport als wichtige Ressourcen der physischen und psychischen Gesundheit nicht unterschätzt werden. Es sollte daher keinesfalls auf Bewegung verzichtet werden, gerade die Leichtathletik und das Laufen eignen sich hervorragend, um auch während der Feiertage und des Lockdowns weiterhin aktiv zu bleiben – selbstverständlich unter Einhaltung der derzeit geltenden Rahmenbedingungen/Verordnungen.