Richtlinie zum Verfahren „Genehmigung von Veranstaltungen im BLV-Verbandsgebiet“
10.12.2008
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BLV
Alle Leichtathletikveranstaltungen im Bereich des Badischen Leichtathletik-Verbandes bedürfen gem. § 6 Ziffer 8.1 DLV-LAO der Genehmigung.
Der Antrag zur Genehmigung einer Leichtathletikveranstaltung im BLV-Verbandsgebiet muss spätestens 2 Wochen (14 Kalendertage) vor Beginn der Veranstaltung bei der BLV-Geschäftsstelle 2-fach und dem zuständigen Kreis/Bezirk 1-fach vorliegen.
Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht genehmigt und führen zur Nichtigkeit eventuell erzielter Ergebnisse.