Richtlinie zum Verfahren „Genehmigung von Veranstaltungen im BLV-Verbandsgebiet“
  10.12.2008 •     BLV


Der Verbandsrat hat anlässlich seiner Sitzung am 6. Dezember 2008 nachfolgende Richtlinie, die am 01.01.2009 in Kraft tritt beschlossen.

Alle Leichtathletikveranstaltungen im Bereich des Badischen Leichtathletik-Verbandes bedürfen gem. § 6 Ziffer 8.1 DLV-LAO der Genehmigung.

Der Antrag zur Genehmigung einer Leichtathletikveranstaltung im BLV-Verbandsgebiet muss spätestens 2 Wochen (14 Kalendertage) vor Beginn der Veranstaltung bei der BLV-Geschäftsstelle 2-fach und dem zuständigen Kreis/Bezirk 1-fach vorliegen.

Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht genehmigt und führen zur Nichtigkeit eventuell erzielter Ergebnisse.