Richtig gemeldet? Noch bis zum 31.01. die Bestandserhebung durchführen
  15.01.2021 •     BLV , Top-News BLV


Mit der Bestandserhebung werden einmal jährlich die Mitglieder aller Vereine durch die Sportbünde statistisch erfasst. Die Daten können noch bis zum 31. Januar in das jeweilige Portal beim Badischen Sportbund Nord bzw. Freiburg eingegeben werden.

Da die Mittelzuweisung an die Fachverbände direkt von der Bestandsmeldung abhängt, ist es für die Fachverbände von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitglieder den Sportarten korrekt zugeordnet werden. Gerade im Bereich des Freizeitsports gibt es immer wieder Unsicherheit, welcher Sportart die Mitglieder zugewiesen werden sollen.

Unter „Leichtathletik“ müssen natürlich alle Vereinsmitglieder gemeldet werden, die an klassischen leichtathletischen Trainingsangeboten wie Kinderleichtathletik oder Wettkampfleichtathletik teilnehmen. Aber auch Trainingsgruppen für das Sportabzeichen, das zu einem Großteil aus leichtathletischen Elementen besteht, sowie Walkingtreffs und Lauftreffs müssen gemäß der DOSB-Vorgaben unter Leichtathletik gemeldet werden.

Dabei kann jedes Vereinsmitglied auch mehreren Abteilungen zugeordnet werden, wenn neben dem Walkingtreff beispielsweise auch eine Gymnastikgruppe besucht wurde. Dieses Vereinsmitglied würde dann sowohl unter Leichtathletik als auch unter Turnen gemeldet. Die Zahl der B-Meldung (Sportartenzuordnung) übersteigt dadurch bei Mehrspartenvereinen im Normalfall die A-Meldung (absolute Zahl der Vereinsmitglieder).

Die Abteilungsleiter Leichtathletik werden zur Zukunftssicherung der Sportart gebeten, Kontakt mit der Vereinsgeschäftsstelle oder des Ansprechpartners für die Bestandsmeldung aufzunehmen um die korrekte Abgabe der Bestandsmeldung sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Bestandserhebung beim BSB-Nord finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Bestandserhebung beim BSB-Freiburg finden Sie hier.