Neue Zuschauerregelung für Sportwettkämpfe und -wettbewerbe
  02.10.2020 •     BLV


In Baden-Württemberg sind nun Sportwettkämpfe und -wettbewerbe im Spitzen- und Profisport mit bis zu 20 Prozent der jeweils maximal zulässigen Zuschauerzahl des Regelbetriebs gestattet.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Chefinnen & Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gelten die neuen Zuschauerregelungen vorab bis einschließlich 3. November 2020.

In kleineren Stadien und Sportstätten mit einer Kapazität bis zu 5.000 Zuschauerplätzen im Regelbetrieb können bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Spiele und Wettkämpfe vor Ort mitverfolgen. Die wichtigste Vorgabe dabei ist, dass allen Zuschauerinnen und Zuschauer feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,50m zugewiesen werden. Personen, die sich nicht auf ihrem Sitzplatz befinden, müssen eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ausnahmeregelungen sind vorhanden und können hier nachgelesen werden.