Neue Übersichtlisten ab 2013
  05.12.2012 •     BLV


Ab dem neuen Jahr werden wir in BL zwei neue Veranstaltungsübersichten veröffentlichen; den bisherigen „Veranstaltungsterminplan“ wird es dann in der alten Form nicht mehr geben.

Ab der BL-Ausgabe 1/2013 werden wir die bisherige Rubrik in „Terminplan genehmigter Veranstaltungen“ umbenennen. Es handelt sich aber nicht nur um eine Namensänderung, sondern auch inhaltlich wird sich einiges ändern: Voraussetzung für die Aufnahme in den neuen Terminplan ist die Genehmigung der Veranstaltung durch die BLV-Geschäftsstelle. D.h. eine Aufnahme erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung durch die BLV-Geschäftsstelle erteilt wurde.
Es werden grundsätzlich auch nur noch Termine von Veranstaltungen in Baden aufgenommen. Sollen ausnahmsweise auch Veranstaltungen außerhalb Badens aufgenommen werden, muss durch den Veranstalter die Genehmigung durch den zuständigen Landesverband beigefügt werden.
Dies gibt zukünftig allen Athleten und Vereinen, aber auch den Statistikern in Vereinen, Kreisen und Verbänden die Sicherheit, dass die Veranstaltung angemeldet wurde und die Ergebnisse – bei ordnungsgemäßer Durchführung und Abwicklung - bestenlistenfähig sind.
Auf der BLV-Homepage wird in der Rubrik „Wettkampf“ unter „Termine“ der Begriff „Meetings“ durch „Genehmigte Veranstaltungen“ ersetzt. Dieser Terminplan wird täglich bzw. nach Bedarf durch die BLV-Geschäftsstelle gepflegt.
Probleme und Unklarheiten gab es in der Vergangenheit auch immer bei den Straßenläufen. Hier soll nun den Läufern und Vereinen ebenfalls die Sicherheit gegeben werden, dass es sich um einen genehmigten Straßenlauf handelt, dessen Ergebnisse bestenlistenfähig sind.
In der Rubrik „Angemeldete Straßenläufe“ werden Läufe veröffentlicht, die als Straßenläufe angemeldet wurden und die auf einer amtlich vermessenen Strecke durchgeführt werden sollen. (Kurzfristige Änderungen der Laufstrecken durch den Veranstalter wegen evtl. Baustellen o.ä. können allerdings nicht berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich dann die Rücksprache beim Veranstalter!)
Die Rubrik „Angemeldete Straßenläufe“ wird dann auch auf der BLV-Homepage eingeführt.

Wir hoffen, damit im Sinne der Athleten Unklarheiten im Vorfeld schon verhindern zu können.
Die Veranstalter bitten wir, ihre Genehmigungsanträge - gemäß den Richtlinien der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) und des BLV-Verbandsrats-Beschlusses vom 06.12.2008 - rechtzeitig bei der BLV-Geschäftsstelle einzureichen.

Ralf Wohlmannstetter