Neu in der Leichtathletik: Startgemeinschaften
  08.08.2006 •     BLV


Ab 2007 können bis zu drei Vereine eine Startgemeinschaft (SG) für Staffeln und DMM-Mannschaften bilden.

Die seit ein paar Jahren geführte Diskussion um "doppeltes Startrecht" hat jetzt zu einem Ergebnis für den Gesamtbereich des Deutschen Leichtathletik-Verbandes geführt, dem sich alle 20 Landesverbände für ihren Zuständigkeitsbereich angeschlossen haben. Der DLV-Verbandsrat hat am Rande der DM in Ulm entschieden, dass im kommenden Herbst "Startgemeinschaften" (Abkürzung: SG) gebildet werden können, die dann ab 1.1.2007 für ein Jahr wirksam sind.

Dazu wurde in der Leichtathletik-Ordnung (LAO) im § 2 eine neue Nr. 4 beschlossen, die folgenden Wortlaut hat: "Zum Zweck der Bildung von Staffeln und Mannschaften (DMM, DJMM, DSMM, DAMM) können Vereine (jedoch nicht LG) innerhalb der Landesverbände Startgemeinschaften bilden. Das Startrecht für die Einzel- und die weiteren Mannschaftswettbewerbe (-wertungen) für den Stammverein bleibt davon unberührt. Näheres regeln Zusatzbestimmungen." Diese Zusatzbestimmungen sind im Anhang zur LAO abgedruckt.

Was bedeutet diese neue Regelung für die Wettkampfpraxis?

  • Zwei oder drei Leichtathletik-Vereine können für die Dauer eines Jahres eine "SG" bilden. Soll die SG länger bestehen, muss sie für jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Der Antrag ist beim zuständigen Landesverband auf einem besonderen Vordruck zu stellen, der ab Herbst von der Homepage des DLV (www.leichtathletik.de) heruntergeladen werden kann.
  • Eine SG kann Kreis- und Bezirksgrenzen überschreiten, sie darf aber nicht aus Vereinen verschiedener Landesverbände gebildet werden.
  • Im Antrag muss angegeben werden, für welche Altersklasse/n die SG gelten soll. Die Athleten der nicht betroffenen Altersklassen können dann weiterhin nur in Staffeln des Stammvereins starten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Vereine einer SG angeben, dass alle ihre Athleten (alle Altersklassen) in allen Staffeln und DMM-Klassen unter dem SG-Namen an den nachstehend aufgeführten Wettkämpfen teilnehmen.
  • Die SG kann bzgl. der Staffelläufe (Sprintstaffeln, 4x400m, 3x800m, 3x1000m) und bzgl. der DMM-Wettbewerbe (alle Gruppen in allen Altersklassen) gebildet werden. Bei Additions-Mannschaftswertungen wie dies beim Mehrkampf und beim Straßenlauf der Fall ist, gilt dies nicht.
  • Die Athleten einer SG werden bei den Staffel- bzw. DMM-Wettkämpfen nur unter dem Namen der SG geführt, bzgl. der übrigen Wettbewerbe unter dem Namen ihres Stammvereins. So kann es vorkommen, dass ein Sprinter bei einer Veranstaltung in dem 100m-Einzelwettbewerb für seinen Verein und in dem anschließenden Staffelwettbewerb für die SG antritt.
  • Für die Athleten einer SG ist kein einheitliches Trikot vorgeschrieben (anders als bei den LGs). Sie treten bei Starts für die SG im Trikot ihres Vereins an.
  • Die Vertretung der SG gegenüber den Verbänden und Veranstaltern übernimmt immer der Stammverein, der als erster im SG-Antrag genannt ist. Er gibt die Meldungen für die SG ab und zahlt auch insoweit die Organisationsgebühren, die zusätzlich zu den Gebühren für die Einzelstarts seines Vereins berechnet werden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein bzgl. einzelner Altersklassen verschiedenen SGs anschließen kann. So können beispielsweise die Schülerinnen des Vereins X mit den Schülerinnen der Vereine Y und Z eine SG bilden, die männliche Jugend des Vereins X mit den Jugendlichen der Vereine V und W und ggf. die Senioren M40 des Vereins X mit denen des Vereins Z.
  • Hat ein Verein sich in einer Altersklasse einer SG angeschlossen, dürfen die Athleten dieser Altersklasse im selben Jahr nicht mehr in Vereinsstaffeln- bzw. -mannschaften in diesem Verein eingesetzt werden.
  • Ein Verein kann in jeder Altersklasse nur Mitglied einer SG sein.
  • In die Bestenlisten werden die Athleten bzgl. den Einzelwettbewerben weiterhin unter dem Namen ihres Vereins aufgenommen und bzgl. den Staffelergebnissen unter dem SG-Namen. Bei den DMM-Wettbewerben werden das Gesamtergebnis und die Zeit der Sprintstaffel unter dem Namen der SG in die Bestenlisten aufgenommen, die Leistungen in den Einzeldisziplinen unter dem Namen des jeweiligen Stammvereins. Weil aus technischen Gründen die Ergebnisse der Einzeldisziplinen in den DMM-Ergebnislisten unter dem SG-Namen geführt werden müssen, wird insoweit etwas Mehrarbeit auf die Statistiker zukommen.

Was soll mit dieser neuen Regelung erreicht werden?

Allgemein ist in der deutschen Leichtathletik eine Verkleinerung der Trainingsgruppen und eine Verringerung der Zahl der wettkampforientierten Mitglieder (speziell in dem Altersbereich zwischen 13 und 40 Jahren) zu beobachten. Viele Vereine haben in den einzelnen Altersklassen nicht mehr genügend Athleten um an Staffel- und Mannschaftswettkämpfen teilzunehmen. Durch die Möglichkeit, eine SG mit einem oder zwei befreundeten Vereinen zu bilden, erhalten diese Athleten die Möglichkeit, auch das "Teamgefühl Leichtathletik" zu erleben. Sie starten in Einzel-Wettkämpfen weiterhin für den Verein, der in ihrem Startpass eingetragen ist. So ist es durchaus möglich, dass sie bei derselben Veranstaltung einmal für ihren Stammverein und bzgl. einer Staffel für die SG starten, was ohne Bildung einer SG mangels der erforderlichen Zahl an Vereinskameraden nicht möglich wäre.

Die bestehenden und bewährten Leichtathletik-Gemeinschaften (LG), die seit Jahren einen großen Anteil am Wettkampfbetrieb haben, sind von der Möglichkeit der Bildung einer SG bewusst und ausdrücklich ausgenommen. Eine LG mit ihren nach der LAO erheblich weitergehenden Rechten wurde immer auch zum Zweck der Staffel- und Mannschaftsbildung gegründet. Es würde dem Zweck der Förderung kleiner Vereine widersprechen, wenn eine "große LG" mit mehreren Stammvereinen sich noch zusätzlich mit zwei weiteren Vereinen zu einer SG zusammenschlösse.

Die sehr weitgehende Flexibilität der neuen Bestimmungen (verschiedene SGs für verschiedene Altersgruppen; landesoffen; keine zusätzlichen Trikots usw.) macht es kleineren Vereinen leicht, je nach individuellen Bedürfnissen für ein Wettkampfjahr eine SG zu gründen. Es wird erwartet, dass das Angebot besonders im Jugend- und Seniorenbereich angenommen wird, weil in diesen Altersklassen besonders viele "Einzelkämpfer" in den Vereinen sind, die nun auch auf Starts in Staffeln und in der DMM hoffen können.

In einem Punkt sind die Verfasser der SG-Bestimmungen allerdings hart geblieben und wollen keine Ausnahmen zulassen: SGs können nicht aus einer plötzlichen Eingebung heraus gebildet werden, sondern müssen vor dem 31. Dezember für das kommende Jahr beim eigenen Landesverband angemeldet sein. Eine kurzfristige Bildung einer SG wenige Tage vor Meldeschluss zur Staffel-Landesmeisterschaft ist also ausgeschlossen. Man muss sich schon bis zum Jahresende überlegen, ob und mit wem eine SG-Bildung sinnvoll ist und nicht erst abwarten, wie die Einzelleistungen sich im Laufe der Saison entwickeln.