Lizenzverlängerungen - DOSB Lizenzmanagementsystem
  27.04.2018 •     BLV


Der Deutsche Olympische Sportbund hat sein bisheriges Verfahren zur Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen modernisiert und vereinheitlicht. Die bisher händische Ausstellung von Lizenzen wurde auf ein IT-gestütztes Lizenzmanagementsystem (LiMS) umgestellt.

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Badische Leichtathletik-Verband ab sofort das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem verwendet. Darin erfasst sind die Daten aller Lizenzinhaber/-innen, deren Lizenzen gültig oder seit maximal sechs Jahren abgelaufen sind.


Neues Format
Mit der Einführung des neuen Systems präsentiert der Deutsche Olympische Sportbund sein neues Markenelement „DOSB Lizenz“ in veränderten Format (2 DIN-A4-Seiten). Grundsätzlich benötigt der BLV zur Verlängerung einer Lizenz ab sofort immer eine gültige E-Mailadresse des Lizenzinhabers/der Lizenzinhaberin, da die Lizenzurkunden in digitaler Form, per E-Mail, verschickt werden.
Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt.


Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten auf dem Portal erfolgt nach aktuellen Datenschutzrichtlinien. Zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten des DOSB wurden Datenschutzvereinbarungen entworfen. Diese wurden vom BLV vor der Einführung des LiMS abgeschlossen. Die Anmeldeformulare weisen auch auf die Weitergabe der Daten hin. Der DOSB hat keinen Zugriff auf inhaltliche Daten. Diese Rechte besitzen nur der BLV sowie die Badischen Sportbünde Nord und Freiburg (notwendig zur Bezuschussung der Übungsleiter).


Zugriff zum LiMS
Zugriffsrechte zum LiMS als Lizenzverantwortliche hat zurzeit ausschließlich der BLV in der Geschäftsstelle.


Gültigkeitsdauer von Lizenzen
Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

  • nach Erwerb der ersten Lizenzstufe vier Jahre (Trainer-C)

  • nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe vier Jahre (Trainer-B)

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der bestandenen Prüfung.


Ehrenkodex
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem BLV bzw. dem Badischen Sportbund vorliegt.


Verlängerungen
Es ist nach wie vor notwendig, dass der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim BLV einreicht. Das ist per E-Mail möglich. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich. Ausschlaggebend für das Verlängerungsdatum ist immer der zuletzt besuchte Lehrgang zur Lizenzverlängerung bzw. bei abgelaufenen Lizenzen das Ablaufdatum.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken nicht mehr eingetragen, weder vom BLV noch von den Sportbünden. Alle leichtathletikspezifischen Verlängerungen werden vom BLV vorgenommen und an den entsprechenden Sportbund (BSB Nord oder BSB Freiburg) weitergegeben.


Welche Unterlagen benötigt der BLV zur Lizenzverlängerung?

  • Nachweise der besuchten Fortbildungen (15 LE - Scan per Email reicht aus)

  • Alte Lizenz im Original oder als Scan

  • Aktuelle Emailadresse

  • Aktueller Verein

  • Falls Adress-/Namensänderung: aktuelle/r Adresse/Name

  • Falls Lizenz vor 2012 ausgestellt wurde: unterschriebener Ehrenkodex (Scan per Email reicht aus)


Zuständig für Lizenzverlängerungen beim BLV:
Rebecca Schaller (schaller(@)blv-online.de)
Referentin für Bildung und Breitensport