Irritationen über die Anwendung der neuen IAAF-Fehlstartregel im DLV-Bereich
  27.01.2010 •     BLV


Durch einen fehlerhaften Beitrag in der Fachzeitschrift „leichtathletik“ (Nr. 4/2010, S.16) ist es zu Irritationen über die Anwendung der neuen IAAF-Fehlstartregel im DLV-Bereich gekommen, die der Richtigstellung bedürfen.

Die zuständigen Bundesausschüsse Wettkampforganisation und Jugend des DLV weisen darauf hin, dass die neue Regel 162.7 auch für die Schülerklassen M/W14 und M/W15
gilt.

In Deutschland ist seit 1. Januar 2010 nur für die Schülerklassen M/W 13 und jünger eine von der IAAF-Regel abweichende Regelung in Kraft. Für die jüngeren Schülerklassen (B-Schüler/innen und jünger) gilt die „ganz alte“ Regel, nach der jede/r Teilnehmer/in einen Fehlstart verantworten darf und erst beim zweiten individuellen Fehlstart disqualifiziert wird.

Für die Altersgruppen der A-Schüler/innen, der Jugend und der Erwachsenen (einschließlich aller Seniorenklassen) gilt die neue IAAF-Regel, nach der jede/r Teilnehmer/in, der/die einen Fehlstart verursacht, sofort disqualifiziert wird. Einzige Ausnahme ist der Mehrkampf, in dem ein Fehlstart pro Lauf ungeahndet bleibt (bisherige IAAF-Regel für Einzelwettkämpfe).

Seit Anfang Dezember ist diese Regelung für Jeden einsehbar mit Erläuterung auf der Homepage des DLV online.

Die Zeitschrift Leichtathletik wird in der nächsten Ausgabe eine entsprechende Richtigstellung und Erklärung abgeben.