Informationen zur Lizenzverlängerung
14.11.2019
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BLV
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Grundsätzlich benötigen wir zur Verlängerung einer Lizenz ab sofort immer eine gültige E-Mailadresse des Lizenzinhabers/der Lizenzinhaberin, da die Lizenzurkunden in digitaler Form, per E-Mail, verschickt werden.
Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt. Eine Lizenz kann niemals verfallen, sondern sie ist lediglich nicht mehr gültig. Jede Lizenz kann wieder reaktiviert werden - halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit der BLV-Geschäftsstelle.
Es ist nach wie vor notwendig, dass der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim BLV einreicht. Das ist per E-Mail möglich. Ausschlaggebend für das Verlängerungsdatum ist immer der zuletzt besuchte Lehrgang zur Lizenzverlängerung bzw. bei abgelaufenen Lizenzen das Ablaufdatum.
Diese Unterlagen müssen zur Verlängerung eingereicht werden (Scans reichen aus):
- Nachweise der besuchten Fortbildungen (15 LE)
- Alte Lizenz im Original oder als Scan
- Aktuelle Emailadresse
- Aktueller Verein
- Falls Adress-/Namensänderung: aktuelle/r Adresse/Name
- Falls Lizenz vor 2012 ausgestellt wurde: unterschriebener Ehrenkodex
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Bildung.