Informationen zur Lizenzverlängerung
  14.11.2019 •     BLV , Top-News BLV


Seit Ende 2017 werden DOSB-Lizenzen (Trainer C und Trainer B) in einem neuen Format (DIN A4, Vorder-/Rückseite) ausgestellt. Bei Verlängerungen bereits bestehender Lizenzen werden diese nicht mehr auf den alten Lizenzvordrucken eingetragen/gestempelt, sondern sie werden durch das neue Lizenzformat ersetzt. Dabei erhalten Sie bei jeder Verlängerung eine neu generierte PDF-Datei, auf der das aktuelle Gültigkeitsdatum vermerkt ist.

Grundsätzlich benötigen wir zur Verlängerung einer Lizenz ab sofort immer eine gültige E-Mailadresse des Lizenzinhabers/der Lizenzinhaberin, da die Lizenzurkunden in digitaler Form, per E-Mail, verschickt werden.
Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt. Eine Lizenz kann niemals verfallen, sondern sie ist lediglich nicht mehr gültig. Jede Lizenz kann wieder reaktiviert werden - halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit der BLV-Geschäftsstelle.

Es ist nach wie vor notwendig, dass der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim BLV einreicht. Das ist per E-Mail möglich. Ausschlaggebend für das Verlängerungsdatum ist immer der zuletzt besuchte Lehrgang zur Lizenzverlängerung bzw. bei abgelaufenen Lizenzen das Ablaufdatum.

 

Diese Unterlagen müssen zur Verlängerung eingereicht werden (Scans reichen aus):

  • Nachweise der besuchten Fortbildungen (15 LE)

  • Alte Lizenz im Original oder als Scan

  • Aktuelle Emailadresse

  • Aktueller Verein

  • Falls Adress-/Namensänderung: aktuelle/r Adresse/Name

  • Falls Lizenz vor 2012 ausgestellt wurde: unterschriebener Ehrenkodex

 

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Bildung.