Information zu den Abmeldevorschriften der IAAF und NADA bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort
  22.05.2007 •     BLV


Der Leitende DLV-Bundestrainer, Jürgen Mallow, richtete sich mit einer Mitteilung am 11. Mai 2007 zu o.g. Thema an alle A- und B-Kaderathleten/innen des DLV. Der Inhalt ist auch für L-Kaderathleten/innen der ArGe BWLV bedeutsam, die vom DLV international eingesetzt werden.

Wir bitten daher alle betroffenen A-, B- und L-Kaderathleten der ArGe BWLV um Beachtung und konsequente Befolgung der angesprochenen Richtlinien.

Dieter Voigt


Die Mitteilung des Bundestrainers:

-persönliche Anrede-

Mit meinem Schreiben vom Ende März hatte ich auf die Gefährdung hingewiesen, die beim nachlässigen Umgang mit den Abmeldevorschriften der IAAF und NADA zur Sicherung der Erreichbarkeit für deren Doping-Kontrolleure entsteht:

"Ich bitte Dich, die für Dich geltenden Richtlinien zur Abmeldung vom gewöhnlichen Aufenthaltsort besonders sorgfältig zu beachten. Hier können sich kleine Fehler und Nachlässigkeiten schnell sehr unangenehm auswirken."

Aktuell muss ich leider registrieren, dass dieser Hinweis zu wenig beachtet wurde. Die persönliche Verantwortung des Athleten ("Abmeldepflicht") gilt auch für Lehrgänge und Wettkampfveranstaltungen, zu denen der DLV oder einer seiner Trainer eingeladen hat. Einzige Ausnahme ist der internationale Saisonhöhepunkt der Nationalmannschaft (2007 die WM in Osaka, 2008 die Olympischen Spiele in Peking) - nur hier erfolgt eine zentrale Benachrichtigung der NADA durch den DLV.

Um öffentliche Verwarnungen (und im Wiederholungsfall eine Sperre) zu vermeiden, erwarte ich, dass Du diese Vorschriften sorgfältig beachtest und damit auch Deiner persönlichen Verantwortung im Kampf gegen Doping gerecht wirst.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mallow
Bundestrainer
Referat Olympische Leichtathletik