Impfpriorisierung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe
Zur Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiter*innen, die in den Sommerferien Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst Jugendhilfe nach unserer Lesart auch alle Trainer*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten. Die angefügte Bescheinigung ist vom Verein auszustellen und von der impfwilligen Person beim Termin vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass mit der Impfpriorisierung nicht automatisch ein zeitnaher Impftermin verbunden ist, sondern lediglich dass Sie sich nun um einen Termin in den Impfzentren bemühen können.