Hinweise zur Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen
  12.03.2014 •     BLV


Die Leichtathletikveranstaltungen werden nach den Bestimmungen der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) unter Berücksichtigung des Internationalen Regelwerks (IWR) durchgeführt. Die anfallenden Gebühren für die Veranstaltungen sind in der DLV-Gebührenordnung (GBO) beschrieben.

Definition

In §6 der DLO sind die verschiedenen Veranstaltungen eingeteilt in Verbandsveranstaltungen, Einladungssportfeste und offene Veranstaltungen.   
Die dortigen Erläuterungen sind hinreichend klar formuliert.

Anmeldung und Genehmigung

Die meldetechnische Abwicklung der Veranstaltungen ist im Anhang 2 der DLO beschrieben. Danach müssen alle Veranstaltungen über die zugehörige Verbandsinstitution (Kreis/Bezirk => BLV => DLV) angemeldet werden.
1. Die Verbandsveranstaltungen können in Listenform (=> Muster) bei der BLV-GS angemeldet werden.
2. Für die Einladungssportfeste und die offenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung mit dem „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ zwingend vorgeschrieben.

Gebühren
Für alle Veranstaltungen sind vom Ausrichter Gebühren gemäß §1 der GBO zu entrichten. Die dort aufgeführten Beträge sind als Höchstsätze zu verstehen, die von den Landesverbänden (LV) nicht überschritten werden dürfen. Üblicherweise verwenden die LVs eigene Gebührenordnungen.

Empfehlung
Für den Bereich des BLV wird empfohlen der GS alle Veranstaltungen (Einladungssportfeste, offene Veranstaltungen und Verbandsveranstaltungen – ausgenommen BLV-Meisterschaften), die im Kreis/Bezirk ausgerichtet werden, zunächst in tabellarischer Form anzumelden (=> Muster). Dies erlaubt Kreis/Bezirk und GS einen kompakten Überblick über die im Kreis/Bezirk geplanten Veranstaltungen.
Zusätzlich müssen für Einladungssportfeste und offene Veranstaltungen die Genehmigungen beantragt werden.

W. Pletschen, BLV-Wettkampfwesen