Hinweise zum Kampfrichternachweis-Formular
  12.01.2018 •     BLV


Gemäß DLO Anhang 2, Absatz 2.5.4 muss an jeder Wettkampfstätte mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter eingesetzt werden, damit die dort erzielten Leistungen bestenlistenfähig sind und als Qualifikationsleistungen für eine höherwertige Meisterschaft anerkannt werden.

Nach der Testphase im letzten Jahr wird das Kampfrichternachweisformular ab 2018 verbindlich.

Um die Bestenlistenfähigkeit einer Leichtathletikveranstaltung zu gewährleisten, muss daher verbindlich an jeder Wettkampfstätte mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter eingesetzt werden und das ausgefüllte Formular anschließend zusammen mit dem Veranstaltungsbericht an die BLV-GS gesendet werden.