Hinweis zur Löschung von Startpässen
  19.11.2019 •     BLV


Bitte beachten Sie, dass die Löschungen der Startpässe von Athleten, die nicht mehr aktiv sind, bis spätestens zum 31.12. des Jahres über die Online-Plattform LADV erfolgen müssen, damit keine Startpassgebühren im folgenden Jahr mehr fällig werden.

Weitere Informationen zur Startrechtsverwaltung finden Sie hier.