Hinweis: Vereinswechsel zwischen 01. Oktober bis 30. November
  01.10.2014 •     BLV


Am 1. Oktober beginnt die zweimonatige Frist für Vereinswechsel. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für Vereine und Athleten zusammengefasst.

Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen.

Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / LG auf dem entsprechenden Formular (Startpass-Antrag als Änderungsantrag) beim BLV beantragt werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag am 30. November bis 24 Uhr beim BLV eingegangen ist. Das neue Startrecht wird dann zum 1. Januar erteilt.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Der Freigabevermerk vom bisherigen Verein - schriftlich mit Vereinsstempel.

  • Die Erklärung/Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2015.

  • Verzichtserklärung des Aktivenauf das Startrecht für den bisherigen Verein (Punkt 5 im Formular "Startpassantrag").

Wichtig: Das Einholen der Freigabe ist Aufgabe des Vereins und nicht des BLV!


Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden, die eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vorschreibt. Weitere Hinweise zu Fragen des Startrechts finden Sie im § 4 der DLO.

Weitere Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung DLO §4 (Startrecht) nachzulesen.