Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG)
  24.11.2008 •     BLV


Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem entsprechenden Formblatt (siehe) bis zum 30.11.2008 bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereins) sind ebenfalls auf dem Formblatt der BLV-Geschäftsstelle mitzuteilen. Auflösungen (mit Unterschriften der beteiligten Vereine) können formlos mitgeteilt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft 2009 weiter.