Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG
  24.10.2006 •     BLV


Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines Jahres mit Wirkung ab dem 01.01. des Folgejahres bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Diese Fristen gelten auch für einen Beitritt eines Vereines zu einer LG oder bei einem Austritt aus einer LG (sh. auch LAO § 2).