Gesetzliche Änderungen beim Rauchen betreffen auch den Sport
  12.09.2007 •     BLV


Der Vereinsport spielt als geeigneter Ort zur Suchtvorbeugung für "Kinder stark machen" schon lange eine wichtige Rolle. Mit der neuen gesetzlichen Regelung für das Rauchen wird die Präventionsarbeit der Sportvereine nun noch besser unterstützt.

Am 1. September 2007 ist bundesweit das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft getreten. Es sieht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr vor. Nach neuem Recht dürfen laut § 10 Jugendschutzgesetz Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Verkaufstellen oder sonst in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen. Die bisherige Altersgrenze ist von 16 auf 18 Jahre angehoben. Darauf sollten Sportvereine auch in ihren Vereinsheimen achten.

Erwachsene müssen sich z.B. in Vereinsheimen und in Festzelten auf die unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer einstellen. Auch in Sporthallen und Hallenbädern sind die Regelungen verschieden. Erwachsene dürfen dort schon jetzt in Baden-Württemberg, Bayern (ab 2008), Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (ab 2008) nicht mehr rauchen. Bei der Benutzung von Schulsportanlagen - auch das Stadion der Schule - gilt zudem meist das generelle Rauchverbot an Schulen.

Neues Abgabealter für Tabakwaren

Das Abgabealter von Tabakwaren an Jugendliche wurde am 1. September mit in Kraft treten des Gesetzes angehoben. Lediglich für die Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist, dies ist aus technischen Gründen erforderlich. Sie müssen zum 1. Januar 2009 so ausgestattet sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Zigaretten mehr am Automaten erhalten können.

Information und Service

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) engagiert sich schon seit langem erfolgreich gegen den Tabakmissbrauch mit vielfältigen Informations- und Unterstützungsangeboten für Sportvereine. Die am häufigsten gestellten Fragen zum Nichtrauchen werden im Rahmen der "rauchfrei"-Kampagne unter www.rauchfrei.info beantwortet. Dort finden Jugendliche weitere Informationsangebote und auch ein Online-Ausstiegsprogramm.

Für Sportvereine steht die "Kinder stark machen"-Aktionsbox und das neue Jugendpaket zu den Themen Nichtrauchen und Alkoholprävention bereit. Sie können unter www.kinderstarkmachen.de oder telefonisch beim "Kinder stark machen"-Service unter der Telefonnummer 06173-702729 bestellt werden.

Das Nichtraucher-Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist unter der Telefon-Nummer 01805-313131 (Kostenpflichtig. Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters - in der Regel 14 Cent pro Min. aus dem deutschen Festnetz; abweichender Mobilfunktarif möglich) von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 bis 22.00 Uhr und von Freitag bis Sonntag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr erreichbar.