Frist für Vereinswechsel läuft
  10.10.2011 •     BLV


Am 01. Oktober hat die Frist für Vereinswechsel begonnen – Ende ist am 30. November!

Hier einige Hinweise:

Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Vordruck 2.75 (Startpassantrag) bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss spätestens am 30.11.2011, 24 Uhr, bei der BLV-Geschäftsstelle vorliegen. Dem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins („alter Startpass“ mit Freigabevermerk auf der Rückseite bzw. formloses Schreiben) oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass die Freigabe beim abgebenden Verein angefordert wurde, beigefügt werden. Ist die Freigabe noch nicht vermerkt bzw. liegt noch nicht vor, fordert der BLV den bisherigen Verein auf, die Freigabe innerhalb einer Frist von drei Wochen zu erklären. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe als erteilt und der LV kann das neue Startrecht erteilen.

Weitere Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4 nachzulesen.

M. Volk