Finanzordnung des BLV und Anhang zur Finanzordnung aktualisiert
Die Änderungen der BLV-Finanzordnung im Überblick:
Neu: § 8.6 Die Mandatsnummer für das SEPA-Lastschriftverfahren kann der Rechnung entnommen werden.
<link http: www.blv-online.de fileadmin files pool verband ordnungen blv-finanzordnung_2019-05.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Zur Finanzordnung des BLV
Die Änderungen des Anhangs der BLV-Finanzordnung im Überblick:
§3 (2) Die Gebühr für die jährliche Startlizenz wird mit Rechnungsstellung durch die Geschäftsstelle fällig und beträgt 5,00 €. Wird die Gebühr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsziel entrichtet, erlischt das Startrecht und muss neu beantragt werden.
§3 (4) Für die Neuausstellung eines Startpasses und bei Vereinswechseln beträgt die Bearbeitungsgebühr 5,00 €. Hinzu kommt die jährliche Gebühr, die in §3 (2) aufgeführt ist.
<link http: www.blv-online.de fileadmin files pool verband ordnungen blv-anhang-zur-finanzordnung_ab_2020-01-01.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Zum Anhang zur Finanzordnung des BLV ab 01.01.2020