DM-Teilnahme von Ausländern:
  27.03.2006 •     BLV


Seit dem 01.01.2006 besteht die Möglichkeit, dass Ausländer an Deutschen Meisterschaften teilnehmen können, wenn sie seit mindestens zwei Jahren ihren Lebensmittelpunkt im DLV-Verbandsgebiet haben, ein Startrecht für einen Deutschen Verein/LG besitzen, die Qualifikationsnorm erfüllen und in den beiden letzten Jahren (d.h. im laufenden und im vorigen Jahr) nicht für ihren Ursprungsverband bei nationalen und/oder internationalen Meisterschaften sowie Meetings jeglicher Art gestartet sind (s. auch Leichtathletikordnung, § 5.2.4 ).

Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes fasste am 24.02.2006 folgenden Beschluss:
Athleten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die in der LAO genannten Voraussetzungen erfüllen und an Deutschen Meisterschaften teilnehmen möchten, müssen sich dem Dopingkontrollsystem anschließen und sich bis zum 01.04.2006 in den ST-Kader des DLV melden (in Folgejahren sind die für alle Athleten geltenden Fristen verbindlich).
Dies gilt auch für Athleten mit doppelter Staatsangehörigkeit, sofern sie bisher keinem DLV-Kader angehören.