Die Wechselfrist beginnt!

  01.10.2025    BLV Top-News BLV

Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athletinnen und Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung und/oder Änderung von "Startgemeinschaften" ist an diesen Zeitraum gebunden.

Alle Änderungen treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft. 

Vereinswechsel sollen ab sofort ausschließlich digital über Ladv beantragt werden. In diesem Fall wird auch die Vereinsfreigabe automatisch digital abgewickelt. Nähere Infos dazu gibt es hier.

Wichtig: Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Änderungsantrag (nicht die Freigabe) am 30. November bis 23:59 Uhr bei der BLV-Geschäftsstelle eingegangen ist.

Wie im letzten Jahr werden wir auch in diesem Jahr wieder die Wechsel auf unserer Homepage veröffentlichen.

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