Verbandsrat beschließt Änderung im Anhang zur BLV-Finanzordnung

  05.12.2023    BLV
In seiner Tagung am 11.11.2023 hat der BLV-Verbandsrat Änderungen im Anhang zur BLV-Finanzordnung beschlossen. Neben überwiegend redaktionellen Änderungen wurden die Aufwandsentschädigung der BLV-Statistiker neu geregelt.

Diese Anpassung war erforderlich, da die bisherige Aufwandsentschädigung auf Basis eines gedruckten BLV-Jahrbuch erfolgte, das 2023 erstmals in digitalem Format erstellt wird.

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