BLV-Verbandsrat beschließt Änderungen im Anhang der Finanzordnung und in der Ehrungsordnung

  24.03.2026    BLV Top-News BLV
Der Verbandsrat des Badischen Leichtathletik-Verbands hat in seiner Sitzung am 21. März 2026 einstimmig mehrere Änderungen im Anhang der Finanzordnung sowie in der Ehrungsordnung beschlossen. Die Anpassungen betreffen insbesondere Abläufe im Wettkampfbetrieb und sollen für mehr Klarheit sowie eine effizientere Bearbeitung sorgen.

Wichtige Änderungen im Anhang der Finanzordnung

Für Vereine, Veranstalter:innen sowie Athlet:innen ergeben sich insbesondere in der Startpassbeantragung und bei Meldepflichten relevante Neuerungen:

Startpassanträge künftig digital – Ausnahmen gebührenpflichtig
Die Beantragung und Verwaltung von Startpässen erfolgt weiterhin ausschließlich digital über LADV oder die DLV TrueAthletes App.
Neu ist: In begründeten Ausnahmefällen können Anträge weiterhin per Mail oder in Papierform eingereicht werden – hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Antrag erhoben.

Hinweis für Vereine:
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Startpassanträge grundsätzlich ausschließlich digital eingereicht werden.

 

Ergebnislisten: Klarstellung bei verspäteter Abgabe
Die Regelung zu verspätet eingereichten Ergebnislisten wurde präzisiert. Gebühren fallen künftig ausdrücklich nur bei bestenlistenfähig angemeldeten Veranstaltungen an. (Nicht betroffen sind beispielsweise reine Kinderleichtathletik-Wettkämpfe.)

Finishermeldungen bei stadionfernen Veranstaltungen
Für stadionferne Veranstaltungen (z. B. Straßenläufe) gilt künftig eine eigenständige Regelung:
Erfolgt die Finishermeldung nicht innerhalb von drei Wochen nach der Veranstaltung über LADV, wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

Hintergrund:
Der BLV ist verpflichtet, die Finisherzahlen fristgerecht an den DLV zu melden. Fehlende Meldungen führen aktuell zu erheblichem Mehraufwand in der Nachbearbeitung.

Hinweis für Veranstalter:innen:
Bitte die automatische Erinnerungsfunktion von LADV nutzen und Fristen konsequent einhalten – dies vermeidet zusätzlichen Aufwand und Kosten.

 

Aufwandsentschädigungen klar geregelt
Die Regelungen zur Aufwandsentschädigung wurden ergänzt und konkretisiert, unter anderem für Verbandsaufsichten.
Zudem gilt künftig eindeutig: Pro Veranstaltungstag kann nur eine Aufwandsentschädigung je Person gewährt werden – auch bei mehreren Funktionen.


Zur aktualisierten Fassung des Anhangs der BLV-Finanzordnung

 

Anpassungen in der Ehrungsordnung

Auch die Ehrungsordnung wurde in zwei Punkten weiterentwickelt:

Zuständigkeit für Ehrenmitgliedschaften
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt künftig durch den Verbandsrat. Damit kann die Verleihung besser in einem würdigen und passenden Rahmen erfolgen.

Ehrenring entfällt
Die Auszeichnung in Form des BLV-Ehrenrings wird aus der Ordnung gestrichen. Die Entscheidung trägt sowohl veränderten Rahmenbedingungen als auch dem Anspruch an eine zeitgemäße Ehrungskultur Rechnung.


Zur aktualisierten Fassung der BLV-Ehrungsordnung

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