Baden-Württemberg sprintet voraus - Veränderte Hürdenabstände für die M14 und die AK12
  09.12.2015 •     BLV


Die beiden baden-württembergischen Leichtathletik-Verbände gehen auf den Hürdenstrecken neue Wege. Oder viel mehr neue Abstände. Beim Deutschen Leichtathletikjugendtag in Kienbaum stellte BLV-Jugendwart Michael Schlicksupp ein mit dem Team Nachwuchs abgestimmtes Projekt vor, die Übergänge zwischen den Altersklassen in Bezug auf Höhe und Abstände fließender zu machen und so die Rhythmusausbildung über die Hürdenstrecken zu verbessern.

Den in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) vorgesehenen Übergang in der M14 von 11,50 auf 13,50 m Anlauf und von 7,50 auf 8,60 m Abstand bei gleichzeitig ansteigender Höhe konnten bislang nur ganz wenige akzelerierte Athleten im gewohnten Rhythmus bewältigen. Selbst in WLV-Finals sprang die Mehrheit der Athleten oft mehr über die Hürden als zu sprinten oder musste gar in den völlig sprintatypischen 4er-Rhythmus wechseln.

Ähnlich sah es bei der Altersklasse 12 beider Geschlechter aus, deren Bemühungen um einen Hürdensprint vom Übergang von den in der Kinderleichtathletik empfohlenen „fünf bis sieben Meter“ auf 7,50 m Abstand bei gleichzeitig ansteigender Höhe von „Bananenkartons von 40 bis 60 Zentimeter“ auf 76 Zentimeter Wettkampfhürden konterkariert wurden.

Um hier den Jugendlichen das rhythmische Sprinten weiterhin zu ermöglichen, ohne gleichzeitig zu viele neue Markierungen und Anschaffungen nötig zu machen, wird in der Saison 2016 folgendes Projekt gestartet:

Altersklasse M14:
1. Bei den Hallenwettkämpfen wird über 60 Meter Hürden der Anlauf auf 13 Meter verkürzt, die Hürdenabstände auf 8,20 Meter. Damit kann die erste Hürdenmarkierung der Frauen genutzt werden. Bei allen weiteren sind jeweils 30 cm zusätzlich abzuziehen.
2. Im Freien wird wie in der DLO vorgesehen verfahren.

AK W12 und M12:
1. Der Anlauf wird auf 11 Meter und die Hürdenabstände werden auf 7 Meter verkürzt.
2. Die Hürdenhöhe beträgt dort wo es möglich ist 68 cm. Sind nur 76 cm Hürden verfügbar, werden diese so niedrig wie möglich (unter die 76 cm Markierung) eingestellt.
3. Es sind auch Trainingshürden ohne die nach DLO vorgesehenen Gewichte zulässig.
4. Bezüglich der Wettkampforganisation wird darauf hingewiesen, dass bei der Zeitplangestaltung sinnvoller Weise M12 und W12 vor der M 13 und W 13 starten sollten, um so wenig zusätzliche Umbauten wie nötig zu haben.
5. Die Leistungen werden in einer Bestenliste erfasst, auch wenn die „unten aufgelegten“ Wettkampfhürden minimal höher sind als diejenigen mit einem 68 cm-Raster.
6. Das Verfahren bei den Team-Wettkämpfen der U14, wo zwei verschiedene Abstände für AK 12 bzw. AK13 nötig sind, wird noch geregelt.

Die Landesverbände beim DLJT und der zuständige DLV Nachwuchstrainer haben dieses Pilotprojekt ebenso befürwortet wie die Talentstützpunkttrainer in Baden-Württemberg. In die Ausgestaltung der Bestimmungen sind die Wettkampfwarte mit einbezogen. Über die Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt wird nach Saisonende ein Erfahrungsbericht vorgelegt und dann über das weitere Verfahren entschieden. Allen ist klar, dass dieses Projekt gerade von den Wettkampforganisatoren und Kampfrichtern einen zusätzlichen Aufwand abfordert. Für eine methodisch sinnvolle und motivierende Ausbildung unserer jungen Athleten im Hürdensprint, der so gern auch als zentrale Mehrkampfdisziplin bezeichnet wird, halten wir diesen Versuch aber für dringend geboten.