Auswirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen auf unsere Leichtathletikveranstaltungen
  17.04.2020 •     BLV , Top-News BLV , BLV-Wettkampf


Seit Mitte März sind die gesellschaftlichen Kontakte auf nahezu allen Ebenen durch die Corona-Schutzmaßnahmen drastisch eingeschränkt. Durch das Betretungsverbot von Sportstätten fehlt es vielfach an geeigneten Trainingsmöglichkeiten und Veranstaltungen sind schon gar nicht erlaubt.

Am 15. April 2020 haben die politisch Verantwortlichen der Bundesregierung neue Beschlüsse gefasst, die einen allmählichen Übergang in die Normalität gestatten sollen. Die für den Sport wesentlichen Beschlüsse sind:

1. Das Nutzungsverbot für Sportstätten bleibt weiterhin bestehen, wobei Bundeskaderathleten ausgenommen sind.

2. Große Sportveranstaltungen sind bis 31. August 2020 untersagt.

3. Die Bedingungen für kleinere Veranstaltungen können die Bundesländer eigenverantwortlich festlegen. Die Veröffentlichung einer aktualisierten Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg mit konkreten Vorgaben für unser Bundesland steht derzeit allerdings noch aus (Stand: 17.04.2020).

Aufgrund dieser Beschlüsse ist nicht damit zu rechnen, dass die BW-Landesregierung das aktuell bis zum 14. Juni 2020 geltende generelle Veranstaltungsverbot vorzeitig aufhebt. Dies bedeutet, dass frühestens ab dem 15. Juni 2020 Veranstaltungen auf den unteren Verbandsebenen durchgeführt werden können.

Daher müssen wir die Planung aller Meisterschaften ab LV-Ebene aufwärts an die neue Sachlage anpassen, was auch bedeutet, dass einige Meisterschaften in die Monate August und September verschoben und einzelne Meisterschaften vermutlich ausfallen müssen.

Aussetzung, Absage von Meisterschaften

a) Alle bis 15. Juni 2020 geplanten Meisterschaften ab LV-Ebene aufwärts werden ausgesetzt.

b) Die Süddeutschen Meisterschaften und die DLV-U18-Gala sind für 2020 abgesagt.

Die Wettkampforganisationen von BLV und WLV erarbeiten einen neuen Terminplan, wobei die diesjährigen Ausrichter bevorzugt berücksichtigt werden.

Aufgrund der bereits vorhandenen und der zu erwartenden behördlichen Vorgaben werden wir sehr flexibel agieren müssen, um überhaupt ein Meisterschaftsprogramm realisieren zu können.

Hinweis für Kreis-/Vereinsveranstaltungen:

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben der örtlichen Behörden hinsichtlich des Coronavirus Sars-CoV-2 und den damit verbundenen Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltungen in Ihrer Region.