Anti-Doping: Warnung vor Methylhexanamin
  11.09.2012 •     BLV


In ihrem letzten Newsletter spricht die Nationale Anti Doping Agentur – NADA eine ausdrückliche Warnung vor der Substanz Methylhexanamin aus.

Eine Substanz, die den meisten wahrscheinlich im ersten Moment kein Begriff sein wird, für Athleten jedoch von hoher Brisanz sein kann. Denn Methylhexanamin ist als Bestandteil der Gruppe S6. b – Stimulanzien – der aktuellen WADA-Verbotsliste im Wettkampf verboten.
Der ursprünglich für medizinische Zwecke hergestellte Wirkstoff, der in vielen Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) enthalten ist, zählt laut NADA-Bericht mittlerweile zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben.
Die NADA macht deshalb erneut auf die Gefahr der Anwendung von Schlankmachern und NEM aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten, zumal der Wirkstoff nicht immer auf der Verpackung deklariert ist oder unter „unverfänglichen“ Bezeichnungen wie beispielsweise Geranium-Öl deklariert wird. Einzelheiten finden Sie im NADA-Newsletter 4/2012.

DLV