Anhang zur Finanzordnung des BLV - Änderungen zum 01.01.2019

  17.01.2019    BLV
Im Anhang zur Finanzordnung des BLV gibt es mit Wirkung zum 01.01.2019 einige Änderungen, die vom BLV-Verbandsrat beschlossen wurden.

Die Änderungen im Überblick:

§2 Anpassungen der Genehmigungsgebühren für stadionnahe Veranstaltungen mit Wirkung zum 01.01.2019 aufgrund der Gebührenerhöhung in der DLV-Gebührenordnung.

Die Gebühren richten sich in Art und Höhe nach den Vorgaben des DLV (§1 Gebührenordnung) und werden um die folgenden Gebührensätze (zzgl. evtl. anfallender USt) ergänzt:
(1) Für die Genehmigung von Stadion- oder Hallenveranstaltungen werden nachfolgende Gebühren fällig:
   1.     vereins-, kreis-, bezirks- + landesoffene Veranstaltungen:
Ab 01.01.2019:  20€ (BLV-Gebühr) zzgl. DLV-Gebühr (s. DLV-GBO)
Redaktioneller Hinweis zur DLV-Gebühr: Stand 01.01.2019 20€ (Anpassungen möglich).
   2.    Gebühren für weitere Veranstaltungen gemäß DLO §6 sind der DLV-Gebührenordnung §1 zu entnehmen.

 

§3 Änderung der Regelung der Startpasslizenzen für die BSMM-Vorkämpfe, für die BSMM-Rangliste und das BLV-BSMM-Finale.

§3 (1) Zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenliste des Badischen Leichtathletik-Verbandes ist ab der M/W 10 eine kostenpflichtige und gültige Startlizenz verpflichtend. Für die Meldung ab Badischen Meisterschaften und höher ist eine gültige Startlizenz ab der AK 12 erforderlich.
Für die Aufnahme von Vorkampfergebnissen in die B(x)MM-Rangliste ist ab der Altersklasse JU14 eine kostenpflichtige und gültige Startlizenz erforderlich, die beim Vorkampf vorliegen muss.
Für die Vorkämpfe der Altersklasse U12 sind keine Startpässe erforderlich, weswegen sie nur zur Qualifikation für das BLV-BSMM-Finale gewertet werden.
Für die Rangliste im BLV-Jahrbuch werden die Ergebnisse des BLV-BSMM-Finales und jene Vorkampfergebnisse berücksichtigt, bei denen für alle Mannschaftsmitglieder bereits ein gültiges Startecht vorgelegen hat. Für die Teilnahme am BLV-BSMM-Finale ist ein Startpass auch bei der U12 verpflichtend.
Ohne gültigen Startpass werden Leistungen in der Bestenliste nicht aufgenommen, dies gilt auch für Mannschaftsergebnisse. Ein entsprechender Hinweis in den Ausschreibungsbedingungen ist verpflichtend.

 

§4 Ergänzung der Verstöße im Meldewesen um die Strafgebühr von 20€ auch für "Meldungen ohne vorliegenden Startpass".

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